Lausitzer Rundschau: Bezahlte Freistellung im Pflegefall Kleiner Lichtblick
Geschrieben am 30-08-2007 |
Cottbus (ots) - Von den Eckpunkten zur Pflegereform, die Union und SPD bereits im Juni verabschiedet haben, ist eigentlich nur die Beitragserhöhung haften geblieben. Ab Mitte 2008 sollen die Versicherten 0,25 Prozent mehr vom Brutto bezahlen. Die Koalitionsparteien konnten sich damals weder zu einer überfälligen Finanzreform durchringen noch zur ordnungspolitisch gebotenen Verknüpfung zwischen gesetzlicher und privater Pflegekasse. Ulla Schmidt hat nun daran erinnert, dass der mäßige Kompromiss auch kleine Lichtblicke enthält. Dazu gehört die Einführung eines kurzfristigen Freistellungsanspruchs von bis zu zehn Arbeitstagen, um die Pflege eines Verwandten sinnvoll zu organisieren. Neu ist, dass es für diese Zeit einen Anspruch auf Krankengeld geben soll, wie er Eltern auch schon bei der plötzlichen Erkrankung ihrer Kinder zusteht. Hier ist die Bundesgesundheitsministerin am Ball geblieben, denn in der Vereinbarung vom Juni war an dieser Stelle lediglich von einem Prüfauftrag die Rede. Diese Formel gilt eigentlich als probates Mittel, um politische Vorhaben geräuschlos in der Versenkung verschwinden zu lassen. Umso besser, dass es nun anders kommt. Eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit können sich schließlich nicht alle Menschen leisten, die einen Pflegefall in der Familie haben. Warum die Krankenkassen und damit einzig die Beitragszahler für die Kosten aufkommen sollen, ist jedoch schwerlich einzusehen. Durch die wachsende Alterung der Deutschen wird auch die Pflege zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Daher sollten die Kosten besser aus dem Steuertopf beglichen werden.
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