Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Subprime-Krise in den USA: Wie groß ist die Gefahr für den deutschen Immobilienfinanzierungsmarkt? / 2. Neues Gesetz über den Versicherungsvertrag tritt 2008 in K
Geschrieben am 27-09-2007 |
Lübeck (ots) -
1. Subprime-Krise in den USA: Wie groß ist die Gefahr für den deutschen Immobilienfinanzierungsmarkt?
Die USA geben oft den Ton an, wenn es um die Zinsentwicklung geht: Die Senkung oder Anhebung des Leitzinses der US-Notenbank gilt meist als Indiz dafür, wie sich die Europäische Zentralbank verhalten wird. So ist es verständlich, dass die Subprime-Krise derzeit als Zündstoff für Diskussionen über die Entwicklung des deutschen Immobilienfinanzierungsmarktes sorgt.
Doch wie ist die Krise in USA entstanden? Ein wesentlicher Grund für den Zusammenbruch des US-Hypothekenmarktes ist die Tatsache, dass Immobilien dort grundsätzlich über variable Darlehen finanziert werden. Die Rate, die der Darlehensnehmer zahlen muss, wird also direkt von den Schwankungen am Zinsmarkt beeinflusst. Steigen die Zinsen - wie in den USA geschehen - so steigt auch die monatliche Belastung. Durch den plötzlichen Zinsanstieg konnten viele Immobilienbesitzer, deren Finanzierung schon zu Beginn knapp kalkuliert war, ihre Hypotheken nun nicht mehr tragen.
Gegen die Theorie einer konkreten Gefahr für den deutschen Immobilienfinanzierungsmarkt spricht, dass dieser insbesondere in Hinblick auf die in der Regel genutzten Finanzierungsformen nicht direkt mit dem amerikanischen zu vergleichen ist. So sind hier nach wie vor viele Finanzierungen durch den Einsatz von Eigenkapital gestützt und die Zinsbindung von meist 10 bis 15 Jahren verhindert, dass Entwicklungen am Zinsmarkt direkten Einfluss auf die monatliche Belastung haben. Darlehensnehmer können so über einen langen Zeitraum hinweg sicher planen und sind nicht von unerwartet starken Zinsanhebungen betroffen. Variable Darlehen machen in unserem Markt nur einen geringen Anteil bei Baufinanzierungen aus und dienen oft lediglich als Übergangslösung.
Dr. Klein rät seinen Kunden, sich nicht von den Entwicklungen am US-Hypothekenmarkt beunruhigen zu lassen. Und auch, wenn hier die Gefahr durch ein steigendes Zinsniveau nicht die Ausmaße hat, wie in den USA, können Immobilienbesitzer zusätzlich vorbeugen. Denn nach Ablauf der Zinsbindung steht der Darlehensnehmer vor der Frage, wie er für seine Baufinanzierung eine möglichst günstige Anschlussfinanzierung bekommt. So ist es sinnvoll, sich in Zeiten niedriger Zinsen für eine möglichst lange Zinsbindung zu entscheiden. Anbieter wie Dr. Klein bieten Zinsbindungen von sogar bis zu 30 Jahren an. Damit haben Kunden in der Regel schon bei geringer Tilgung für die gesamte Laufzeit Planungssicherheit für ihr Darlehen. Bereits bestehende Finanzierungen, für die in den nächsten Jahren dennoch eine Anschlussfinanzierung benötigt wird, sollten durch ein Forward-Darlehen abgesichert werden. Dies bedeutet, dass sich Darlehensnehmer schon heute die noch günstigen Zinsen für ihre anstehende Anschlussfinanzierung sichern
2. Neues Gesetz über den Versicherungsvertrag tritt 2008 in Kraft
Zum 1. Januar 2008 tritt das reformierte Gesetz über den Versicherungsvertrag in Kraft - transparenter und in vieler Hinsicht deutlich vorteilhafter für den Versicherungsnehmer als sein Vorgänger. Was sich ändern wird, hat Dr. Klein für Sie zusammengefasst:
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Ohne Angabe von Gründen kann ein Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden (Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen). - Kunden müssen vor Abschluss einer Versicherung ausführlich beraten und die Beratung muss dokumentiert werden. Entfällt eine solche Beratung, hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz. - Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsabschluss nur angeben, was vom Versicherer schriftlich angefragt wurde. - Der Vertrag muss dem Versicherungsnehmer in allen Punkten bekannt sein. Diese Offenlegungspflicht bezieht sich auch auf alle zusätzlich anfallenden Kosten. - Die Klagefrist entfällt (wurde einem Versicherungsnehmer eine Leistung durch seine Versicherung verwehrt, so hat er noch bis Ende 2007 die Option, seinen Anspruch geltend zu machen). - Fahrlässigkeit führt nicht mehr automatisch zur kompletten Leistungsverweigerung der Versicherer, sondern es wird je nach Schwere des fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers eine anteilige Leistung erbracht. Nur bei vorsätzlicher Handlung kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Private Krankenversicherung
Tritt bei privaten Krankenversicherungen ein Zahlungsverzug durch den Kunden ein, so muss die Versicherung dem Versicherten mindestens eine zweimonatige Frist einräumen, in der der Krankenversicherungsschutz ungemindert aufrechterhalten wird.
Lebensversicherungen
- Schließt ein Kunde eine Lebensversicherung ab, so muss der Versicherer dem Kunden innerhalb einer Modellrechnung darlegen, mit welchen Auszahlungen dieser im Normalfall rechnen kann. - Die Rückkaufwerte müssen nach den neuen Regelungen errechnet werden (die einkalkulierten Beträge der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre Vertragslaufzeit müssen verteilt berücksichtig werden). - Eine Garantie auf Rückkaufmöglichkeit muss vorab gewährt werden. - Zum Vertragsende hat der Versicherungsnehmer das Anrecht auf die Auszahlung der Hälfte des ihm zugerechneten Anteils aus den stillen Reserven.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Leiter Unternehmenskommunikation Dr. Klein & Co. AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -505 Fax: +49 451 140 8 -599 E-Mail: volker.bitzer@drklein.de Internet: www.drklein.de
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