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VPRT-Vorstand appelliert an Rundfunkkommission der Länder: Novelle des Rundfunkstaatsvertrages muss korrigiert werden - privatem Rundfunk droht massive Verschlechterung bei Verbreitung

Geschrieben am 11-10-2007

Berlin (ots) - Mit einem Schreiben an die Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der Länder hat der Vorstand des Verbandes Privater
Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) nach seiner Sitzung in Berlin
vor einer weitreichenden Benachteiligung der privaten
Rundfunkanbieter durch die von den Ländern vorgesehene Novelle des
Rundfunkstaatsvertrages gewarnt. Der Verband fordert die Länder
dringend auf, wesentliche Punkte des Staatsvertragsentwurfs zu
korrigieren. Die aktuellen Pläne würden die digitale
Verbreitungssituation des privaten Fernsehens und noch gravierender
des privaten Hörfunks in Deutschland dramatisch verschlechtern.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir appellieren an die Länder, diese
eklatante Fehlentwicklung aufzuhalten und die Vorlage noch vor der
Beratung der Regierungschefs kommende Woche entsprechend anzupassen.
Der Entwurf bringt das Verhältnis von Pflichten und Rechten der
Privaten vollständig aus dem Gleichgewicht. Die Länder werden ihrer
Kernaufgabe zur nationalen Vielfaltsicherung damit nicht gerecht und
spielen denjenigen in die Hand, die die Länderkompetenzen in diesem
Bereich ohnehin untergraben wollen."

Hauptkritikpunkt des VPRT ist die Bestimmung zur Weiterverbreitung
auf Plattformen. Während der private Rundfunk schon durch die
Liberalisierung der Belegungsvorschriften für Plattformbetreiber
benachteiligt wird, verschärft sich die Situation noch einmal
dadurch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine allumfassende
Vorrangstellung eingeräumt werden soll. Dies führt soweit, dass
private Fernseh- und Hörfunkprogramme gegenüber
öffentlich-rechtlichen Angeboten einschließlich deren
programmbegleitender Telemedien pauschal schlechter gestellt würden.
"Jede noch so umstrittene öffentlich-rechtliche Mediathek oder
Partnervermittlung hätte damit auf allen Plattformen Vorrang vor
privaten Rundfunkangeboten. Da stellt sich in letzter Konsequenz die
Frage, ob der Gesetzgeber den privaten Rundfunk damit bewusst aus dem
System der demokratischen Vielfaltsicherung durch ein duales
Rundfunksystem entlassen will. Das hätte weitreichende Konsequenzen
für alle Bereiche der Rundfunkregulierung und wäre eine Katastrophe
für die private Medienwirtschaft", so Dr. Tobias Schmid,
Vizepräsident Fernsehen und Multimedia des VPRT.

Hans-Dieter Hillmoth, Vizepräsident Radio und Audiodienste des
VPRT, verweist auf die besonders dramatische Situation für das Radio.
Hier gebe es nicht einmal eine Regelung, die wie im Fernsehbereich
ein auch dort nicht ausreichendes "Vielfaltsdrittel" bei der
Kapazitätsvergabe von Plattformen vorgebe. "Damit droht das Radio auf
neuen digitalen Plattformen ausgesperrt zu werden," so Hillmoth. Auf
Grund der elementaren Bedeutung des Radios, gerade in regionalen und
landesweiten Kommunikationsräumen aber auch für neue bundesweite
Angebote, müsse hier eine andere Regelung getroffen werden.

Der VPRT-Vorstand hat sich vor diesem Hintergrund in seinem
Schreiben an die Länder dafür eingesetzt, dass Verbreitungsregelungen
zur Absicherung der privaten Vielfalt über das vorgesehene Drittel
von Kapazitäten hinausgehen müssen und für den privaten Hörfunk eine
entsprechende Regelung getroffen wird. Dem Rundfunk muss bei den
Verbreitungsregelungen ein Vorrang vor Telemedienangeboten - bei
einer angemessenen Berücksichtigung vergleichbarer Telemedien -
eingeräumt werden. Die im Entwurf vorgenommene doppelte Absicherung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss durch eine am Bedarf
orientierte Zuordnung/Zuweisung ersetzt werden. Die Vorrangregelung
öffentlich-rechtlicher Telemedien ist ebenfalls aus dem Entwurf zu
streichen.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressesprecher:
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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