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Pflege braucht Zeit statt neuer Strukturen

Geschrieben am 12-10-2007

Berlin (ots) -

bpa: Finanzmittel der Pflegestützpunkte besser für Demenzkranke in
Pflegeheimen verwenden

Neben den zahlreichen Verbesserungen für Pflegebedürftige sollen
im Rahmen der Pflegereform auch bundesweit flächendeckend neue
Institutionen mit dem Ziel der wohnortnahen Beratung, Vernetzung und
Koordinierung der Versicherten geschaffen werden: Pflegestützpunkte
mit Pflegebegleitern. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 5.000 private
Pflegeeinrichtungen vertritt, ist dies problematisch.

"Wir begrüßen diese Ziele, sind aber der Auffassung, dass sie
effizienter und kostengünstiger durch die Stärkung der bestehenden
Angebote von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen zu realisieren
wären. Die nötigen Finanzmittel sind erheblich und die Zusammenlegung
von Beratung und Leistungsbewilligung nicht im Sinne der
Versicherten", so Bernd Meurer, Präsident des bpa.

Nach Plänen der Bundesregierung sollen mit 80 Mill. Euro
Anschubfinanzierung bundesweit 4.100 Pflegestützpunkte mit einer
Förderung von jeweils 50.000 Euro unterstützt werden. Das Geld reicht
jedoch nur für 533 Stützpunkte und steht außerdem nur für die
Anfangszeit zur Verfügung.

Sorgen bereitet dem bpa, dass die dauerhaften Kosten zulasten der
Pflegeversicherung gehen. Jeder Pflegebedürftige hat zukünftig einen
Rechtsanspruch auf die Leistungen von Pflegebegleitern und
Pflegestützpunkten. Die Pflegekassen sollen dies sicherstellen. "Wie
sollen diese neuen Aufgaben erledigt werden, wenn nicht neue
Mitarbeiter eingestellt werden? Das kostet das Geld der
Pflegeversicherung, welches bisher nicht eingeplant ist", so Meurer.

Nach Ansicht des bpa besteht die Gefahr, dass hier zu viel in
Strukturen statt in konkrete Leistungen investiert wird. Überspitzt
könnte man fragen: Was nützt den Pflegebedürftigen eine exzellente
Beratung und Vernetzung der Angebote, wenn sie anschließend kein
Budget mehr haben, um die ausgewählten Leistungen in Anspruch zu
nehmen? "Das Geld der Pflegeversicherung muss für Pflege und
Betreuung zur Verfügung stehen, nicht für neue Institutionen",
fordert der bpa-Präsident. "Besser wäre es, mit diesen Mitteln
demenziell Erkrankten auch in stationären Pflegeeinrichtungen bessere
Leistungen aus der Pflegeversicherung zu ermöglichen."

Statt der Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern und der
Einbindung an die Pflegestützpunkte sollen die Leistungen des
Fallmanagements unter Nutzung und Stärkung auf die bestehenden
Strukturen übertragen werden. Hierzu wären die Leistungen nach § 45
sowie § 37 Abs. 3 SGB XI und die speziellen Kompetenzen der
Pflegeeinrichtungen mit entsprechend qualifizierten
Pflege-fachkräften und spezifischen Quartierskenntnissen
prädestiniert. Allein der bpa hat über 2.500 Pflegeberater
ausgebildet, die bereits heute die Aufgaben erfüllen. Die Leistung
des Fallmanagements sollte dezidiert beschrieben werden und jederzeit
in Form von Zeitkontingenten nach Bedarf bei der Pflegeeinrichtung
durch Pflegebedürftige und deren Angehörigen abgerufen werden können.
Doppelstrukturen wären damit ausgeschlossen, die Leistung wäre bei
Bedarf für die Hilfesuchenden verfügbar und eine dauerhafte
wirtschaftliche Bereitstellung und Finanzierung wäre gewährleistet.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:

Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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