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WAZ: Prozess mit Nebenwirkungen - Leitartikel von Hayke Lanwert

Geschrieben am 31-05-2011

Essen (ots) - Freispruch für Kachelmann - jedes andere Urteil
hätte überrascht. Spätestens seit den Plädoyers von
Staatsanwaltschaft und Verteidigung war klar, wie dünn die Beweislage
in dem Vergewaltigungsprozess geblieben ist. Bis dahin konnten wir
noch annehmen, es gäbe unbekanntes Material aus den
nicht-öffentlichen Phasen des Prozesses, deutlichere Einschätzungen
durch Sachverständige etwa oder entscheidende Aussagen von Zeuginnen.
Doch so war es nicht. Es war ein schwieriger, emotionaler Prozess,
geprägt von unschönen Begleiterscheinungen, an denen die Medien nicht
unbeteiligt waren. Aber es war kein unfairer Prozess, wie es am Tag
der Urteilsverkündung manche Stellungnahme suggerieren könnte. Das
mutmaßliche Opfer sei in Teilen der Öffentlichkeit vorverurteilt
worden. Künftig würden sich noch weniger Opfer von sexueller Gewalt
trauen, Anzeige zu erheben. 44 Tage hat das Gericht verhandelt.
Akribisch, für manche übertrieben detailliert. Und es hat sich
bemüht, die Intimsphäre der Beteiligten zu schützen. Dass große Teile
des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden,
verärgerte vor allem die Berichterstatter, weil es so schwer machte,
sich ein eigenes Urteil zu bilden. Doch was wäre die Alternative
gewesen? Noch mehr pikante, den Voyeurismus befeuernde Intimitäten
preiszugeben, das Sexualleben der Beteiligten, ihre Würde, zum
allgemeinen Diskussionsstoff auf Partys und in Büros zu machen? Wohl
kaum. Wenn sich Frauen schwertun, sexuelle Gewalt anzuzeigen, dann
auch deshalb, weil sie wissen, wie schwierig die Beweislage ist. Denn
meist finden Vergewaltigungen eben nicht vor aller Augen statt,
häufig zuhause, nicht selten sogar im ehelichen Schlafzimmer. In
Schweden werden solche Prozesse komplett nicht-öffentlich verhandelt.
Ob das für die Opfer nur hilfreich ist, bleibt fraglich.
Öffentlichkeit bietet schließlich auch Schutz. Ein Ex-Staatsanwalt
erklärte kürzlich in einer TV-Runde, er wisse nicht, ob er seiner
eigenen Tochter zu einer Anzeige raten würde. Das galt schon vor
Kachelmann, das gilt auch nach diesem Prozess. Fazit: Nur weil Jörg
Kachelmann ein, sagen wir mal ausschweifend lebender Mann ist, muss
er noch lange kein Vergewaltiger sein. Für eine Verurteilung bedarf
es Beweise. Dennoch stellt sich die Frage, ob mutmaßliche Opfer in
Vergewaltigungsprozessen mehr Schutz erfahren müssen.



Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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