Hauptstadtflughafen BER nimmt nächste Hürde - Flughafenverband ADV sieht wichtige Weichenstellung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Geschrieben am 13-10-2011 |
Berlin (ots) - Am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg
International (BER) kann auch in den sogenannten Tagesrandzeiten
geflogen werden. So entschied am heutigen Donnerstag das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. "Die Entscheidung der Leipziger
Richter ist eine wichtige Weichenstellung für die Entwicklung des
neuen Flughafen BER auf dem Weg zu einem internationalen Drehkreuz",
sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV in
Berlin. Flüge in den Tagesrandzeiten seien dringend notwendig für
Wirtschaftskraft und damit verbundene Arbeitsplätze. "Jede Million
zusätzlicher Flugpassagiere schafft bis zu 1.000 Arbeitsplätze. Für
die Region Berlin-Brandenburg ein unschätzbarer Wert", so Beisel
weiter.
Der Flughafenverband ADV sieht mit der heutigen Urteilsverkündung
in Leipzig ebenfalls ein wichtiges Signal für den Logistikstandort
Deutschland. Bedarfsgerechte Betriebszeiten für die Flughäfen seien
dabei unabdingbar, um Deutschlands Rolle als führende Exportnation
abzusichern. "Bedarfsgerechte Betriebszeiten sind das Lebenselixier
unserer exportorientierten Wirtschaft", erläutert Beisel.
Die Leistungsfähigkeit der Drehkreuze in Deutschland entscheidet
letztlich über die Effizienz der nationalen
Luftverkehrsinfrastruktur. Von den Kapazitätsgewinnen der
Hubflughäfen profitieren auch die anderen deutschen Flughäfen, die
über ein dichtes Netz von Zubringerflügen mit den Hubs verbunden
sind. "Die Flughäfen haben milliardenschwere Investitionen in die
Leistungsfähigkeit der Infrastruktur getätigt.
Deswegen ist es wichtig, diese effizient zu nutzen, um die
internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizubehalten,"
erklärt Beisel.
Pressekontakt:
Flughafenverband ADV
Bruni Schubert
Pressesprecherin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/1907039
schubert@adv.aero
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