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Rische zum Regierungsdialog Rente

Geschrieben am 08-12-2011

Berlin (ots) - In seinem Bericht an die heute in Berlin tagende
Bundesvertreterversammlung befasste sich Dr. Herbert Rische,
Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit den
Reformüberlegungen in der Rentenversicherung im Rahmen des
"Regierungsdialogs Rente".

Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten

Rische begrüßte die im Rahmen des Regierungsdialogs
vorgeschlagenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten durch
eine Verlängerung der Zurechnungszeit. Gegenwärtig erhielten etwa 9,5
Prozent aller Bezieher einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen
Rentenversicherung ergänzende Leistungen der Grundsicherung, bei den
Altersrenten seien es nur knapp zwei Prozent, so Rische. Außerdem sei
in den letzten zehn Jahren ein stetiges Absinken der
durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei den Zugängen in die
Erwerbsminderungsrente festzustellen. Um eine weitere Verbesserung
der Situation der Erwerbsminderungsrentner zu erreichen, schlug
Rische die Schaffung der Möglichkeit vor, neben den Pflichtbeiträgen
zusätzliche Beiträge an die Rentenversicherung entrichten zu können
und damit zusätzliche Anwartschaften für eine spätere
Erwerbsminderungs- oder Altersrente zu erwerben.

Kombi-Rente

Positiv bewertete Rische auch die im Rahmen des Regierungsdialogs
vorgeschlagene Kombi-Rente, die durch eine Modifizierung bei den
Hinzuverdienstgrenzen ein Gesamteinkommen aus Rente und
Hinzuverdienst in Höhe des letzten Bruttoeinkommens ermöglichen soll.
Das geplante neue Verfahren sei für die Betroffenen einfacher und
transparenter als die derzeitige Regelung. Da das beabsichtigte
Verfahren allerdings mit erheblichem Verwaltungsaufwand für die
Rentenversicherung verbunden sei, müssten aus Risches Sicht noch
Einzelfragen geklärt werden.

Zuschuss-Rente

Rische befasste sich in seinem Bericht auch mit dem
vorgeschlagenen Konzept einer Zuschuss-Rente, die sicherstellen soll,
dass Versicherte, die trotz langjähriger Versicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlicher privater oder
betrieblicher Altersvorsorge nur über geringe Alterseinkünfte
verfügen, letztlich auf ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung
kommen. Aus Sicht der Rentenversicherung sei die Zuschuss-Rente als
Instrument zur Vermeidung von Altersarmut nur bedingt geeignet, denn
bei den von ihr erfassten Personengruppen dürfte das Risiko
"Altersarmut" eher unterdurchschnittlich sein. Zum anderen sei nach
Auffassung Risches das Wesen der Zuschuss-Rente stark von Elementen
des Fürsorgeprinzips geprägt, was der Rentenversicherung ebenso fremd
sei wie deren Administration im Bezug auf die Ermittlung der
Einkünfte eventueller Partner. Rische wies in diesem Zusammenhang
ebenfalls darauf hin, dass die Finanzierung der Zuschuss-Rente
keinesfalls aus Mitteln der Rentenversicherung erfolgen dürfe.
Vielmehr müssten die Zuschuss-Rente und die mit ihr im Zusammenhang
stehenden Verwaltungskosten aus Steuermitteln finanziert werden.

Rische begrüßte, dass der "Regierungsdialog Rente" ein
ergebnisoffener Diskussionsprozess sei, in den sich die
Rentenversicherung auch künftig sehr konstruktiv einbringen werde.



Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865 89178
Fax: 030 865 27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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