EU-Beihilferegelungen behindern Kraftwerksförderprogramm / VKU fordert: keine Hürden beim Ausbau erneuerbarer Energien
Geschrieben am 21-12-2011 |
Brüssel (ots) - Das Kraftwerksförderprogramm der Bundesregierung
ist durch die europarechtliche Rahmensetzung gefährdet. Heute hat die
Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Leitlinien zu den
Beihilferegelungen 2013-2016 veröffentlicht. Der Bau neuer oder der
Umbau alter Kraftwerke ist demnach künftig ausnahmslos an die
Verwendung der so genannten CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture
and Storage) geknüpft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht
darin eine Gefahr für das Kraftwerksförderprogramm der
Bundesregierung und damit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in
Deutschland. "Die deutschen Stadtwerke stehen hinter dem Ziel der
Europäischen Union (EU), die erneuerbaren Energien umfassend
auszubauen. Jedoch darf die Kommission der Energiewirtschaft dabei
keine zusätzlichen Steine in den Weg legen. Die Einbindung von CCS
ist für verbrauchsnahe und effiziente Gas- und Dampfanlagen weder
ökologisch sinnvoll noch wirtschaftlich machbar", betone
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Beihilfen sollten nur Kraftwerke erhalten, wenn diese zukünftig
die CCS-Technologie einsetzen, der Transport von CO2 technisch und
wirtschaftlich möglich ist und zudem passende Speichermöglichkeiten
vorhanden sind. Die Höhe der Beihilfen liegt dabei zwischen fünf und
15 Prozent, abhängig davon, ob CCS vor oder nach 2020 umgesetzt wird.
Die Ausgestaltung der Beihilferegelungen liegt in der Kompetenz der
EU-Kommission, Mitgliedstaaten werden nur konsultiert.
"Wir brauchen das Kraftwerksförderprogramm für den Erfolg der
Energiewende in Deutschland. Neue Kraftwerke sind angesichts der
fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien für die zuverlässige
Energieversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft unverzichtbar. Ohne
zusätzliche Investitionsanreize können neue Kraftwerke zurzeit nicht
wirtschaftlich gebaut werden", unterstreicht Reck. Die Verknüpfung
von staatlichen Beihilfen für Kraftwerke an die nicht annährend
marktreife CCS-Technologie verhindere dagegen den Kraftwerkeneubau
und einen stärkeren Wettbewerb. "In Deutschland gibt es weder eine
rechtliche Grundlage für CCS noch die öffentliche Akzeptanz. Eine
bedingungslose Verknüpfung des Neubaus an CCS für den Erhalt
staatlicher Beihilfen würde den Ausbau auf Jahre hinauszögern und die
Kosten in die Höhe treiben", sagt Reck. Er fordert die
Bundesregierung und die Europaabgeordneten auf, "sich dafür
einzusetzen, den Einsatz der CCS-Technologie von den staatlichen
Beihilfen abzukoppeln."
Bis zum 31. Januar 2012 läuft das Konsultationsverfahren der
Europäischen Kommission, an dem sich der VKU beteiligen wird.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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