Prüforganisationen dürfen keine Strafvollstrecker werden / ADAC: Autofahrer werden grundlos zur Kasse gebeten / Strafgebühr bei verspäteter Hauptuntersuchung
Geschrieben am 27-03-2012 |
München (ots) - Der Bundesrat könnte am 30. März einem sogenannten
"erweiterten Prüfumfang" für verspätet zur Hauptuntersuchung
vorgeführte Fahrzeuge zustimmen. Der ADAC kritisiert eine Strafgebühr
für Autofahrer, die in diesem Zusammenhang eingeführt werden könnte
aufs Schärfste. Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des
Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine
"Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann
besonders gründlich geprüft werden müsse.
Laut ADAC gibt es für einen erweiterten Prüfumfang - genauso wie
für die bisherige Rückdatierung der Plakette - keine technische oder
statistische Begründung. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, egal
wann sie zur Hauptuntersuchung gefahren werden, sorgfältig und
sachgerecht geprüft werden. Eine neue Strafgebühr für die verspätete
Hauptuntersuchung kommt einem reinen Abkassieren des Autofahrers
gleich. Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen
schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche
Autofahrer Sanktion genug.
Weiterhin kritisiert der ADAC, dass sich Prüforganisationen
offensichtlich als Vollstrecker und Nutznießer bei
Ordnungswidrigkeiten betätigen sollen. Der Staat kann solche Aufgaben
nicht an Prüforganisationen auslagern.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Redaktion Technik
Dr. Christian Buric
E-Mail: christian.buric@adac.de
Tel.: 00 49 (0) 89 7676-3866
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