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"KWK-Markt für Biomethan öffnen, Zusammenbruch verhindern" / Biogasrat+ präsentiert Lösungsvorschläge, um Markteinbruch durch KWK-G Novelle zu verhindern und zugleich die EEG-Umlage zu dämpfen

Geschrieben am 29-06-2012

Berlin (ots) - "Mit der KWK-G Novelle fliegt Biomethan ab 2013 aus
dem Rennen", erklärt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+
e.V. und verweist auf umfassende Branchenanalysen und Berechnungen
des Verbandes. "Der Gesetzgeber hat es gut gemeint, die
Förderschraube dann aber überdreht", moniert Schultz. "Übrig bleiben
nur fossil betriebene Blockheizkraftwerke." Durch die Anhebung der
Vergütung von fossil betriebenen BHKW-Anlagen um weitere 3 ct/kWh
können Biomethan-KWK künftig weder bei der Raumwärmeversorgung noch
bei der Industriestromversorgung wirtschaftlich betrieben werden.
"Das ist eine Hiobsbotschaft für Wirtschaft und Politik
gleichermaßen, die damit ihre klimapolitischen Ziele verabschiedet."

Auch die verantwortlichen Akteure seitens der Regierungskoalition
zeigen sich mit der Situation unzufrieden und gesprächsbereit -
allein der Plan, wie das Problem aus der Welt zu schaffen ist, ohne
dabei die EEG-Umlage weiter zu belasten, fehlte bislang.

In einer gemeinsam mit den Marktteilnehmern erarbeiteten
Kurzstudie hat der Biogasrat+ e.V. nun ein umfassendes Lösungsmodell
vorgestellt, das die Wechselwirkung von KWK-G und EEG berücksichtigt
und dabei die EEG-Umlage entlastet.

Wie das geht erklärt der Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.: "Im
ersten Schritt entlasten wir die EEG-Umlage durch die Zulassung der
getrennten Bilanzierung und die Einführung einer Eigennutzungsprämie
für den Einsatz von Biomethan in KWK. Im Gegenzug wenden wir dann
einen Bruchteil wieder dafür auf, Biomethan in allen KWK-Anwendungen
weiterhin wirtschaftlich zu halten. In der Summe sparen wir dadurch
jährlich rund 345 Mio. EUR, die letztlich der Verbraucher zu zahlen
hätte und sichern gleichzeitig den Marktzugang der Biomethan-BHKW."

Getrennte Bilanzierung von Biomethan

Das Verbot, erzeugtes und in das Erdgasnetz eingespeistes
Biomethan nach Vergütungsklassen getrennt zu bilanzieren und zu
verkaufen, wie es in der Begründung zur Biomasseverordnung
festgeschrieben ist, hat gravierende Auswirkungen auf die gesamte
Wertschöpfungskette:

- Die Höhe der EEG-Vergütung ist für Biomethan-BHKW-Betreiber
nicht planbar.
- Die Entwicklung von Teilmärkten für den Einsatz von Biomethan
wird blockiert.
- Die Nutzung von Reststoffen der Rohstoffklasse 0 zur
Biomethanerzeugung wird verhindert.
- Die Entwicklung eines liquiden Handelsmarktes wird verhindert.

Betrachtet man den gesamten Förderzeitraum, schlagen diese
Markthemmnisse mit 7,5 Mrd. EUR in der EEG-Umlage zu Buche. Dabei
bedürfte es lediglich einer Klarstellung seitens des Ministeriums, um
das Problem aus der Welt zu schaffen und die erheblichen Potentiale,
gerade im Bereich der Reststoffnutzung zugänglich zu machen.

Sanfte Anhebung der Vergütungssätze für Biomethan-KWK und
Zulassung der Eigenstromnutzung

Vor diesem Hintergrund schlägt der Biogasrat+ e.V. eine doppelte
Strategie vor, um den Betrieb von Biomethan-KWK weiterhin
wirtschaftlich attraktiv zu gestalten.

Einerseits sollte die Eigenstromnutzung als Option auch für
Biomethan-KWK zugelassen und gefördert sowie eine Eigennutzungsprämie
in Höhe von 10,91 ct/kWh eingeführt werden. Im Ergebnis führt auch
diese Maßnahme zu einer Entlastung der EEG-Umlage durch die Senkung
der spezifischen Förderkosten für Biomethan. Andererseits muss eine
nach Leistungsklassen differenzierte Anhebung der Vergütungssätze für
den aus Biomethan-KWK erzeugten Strom in Höhe von durchschnittlich
0,68 ct/kWH erfolgen. Die Kosten dieser Ergänzung im EEG lassen sich
bei sehr ambitioniertem Wachstum des KWK Einsatzes von Biomethan mit
max. 30 Mio. EUR/a abschätzen.

"Zielgerichtet, kosteneffizient, klimafreundlich und am Ende für
alle billiger, das ist unser Lösungsvorschlag", unterstreicht
Reinhard Schultz und bietet allen Entscheidungsträgern Gespräche an.

Die Kurzstudie ist als Download verfügbar unter:

http://ots.de/IiTq8



Pressekontakt:
Janet Hochi/ Marco Neher/ Nantje Gloy
geschaeftsstelle@biogasrat.de
+49 30 201 431 33


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