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Flosbach/Kudla: Strengere Aufsichtsregeln für die KfW beschlossen

Geschrieben am 24-04-2013

Berlin (ots) - Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Gesetz zur
strengeren Überwachung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch
die Finanzaufsicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
die zuständige Berichterstatterin, Bettina Kudla:

"Mit dem Gesetz schaffen wir ein verbindliches und strenges
Aufsichtsregime für Deutschlands größte Förderbank. Die KfW war, ist
und wird auch in Zukunft kein normales Kreditinstitut sein. Daher
haben wir uns im Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass die
Förderfähigkeit der KfW nicht beeinträchtigt wird."

Hintergrund:

Die KfW ist nach ihrer Bilanzsumme das drittgrößte Kreditinstitut
in Deutschland und hat damit eine Größenordnung erreicht, die eine
Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
und die Deutsche Bundesbank erforderlich macht. Da die KfW auch in
Zukunft kein normales Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes
ist, soll bei der Auswahl und Anwendung der aufsichtsrechtlichen
Vorschriften der Förderauftrag und das besondere Geschäftsmodell der
KfW Berücksichtigung finden.

Es geht in erster Linie um eine Systematisierung der bereits heute
von der KfW angewandten Standards sowie um entsprechende Transparenz.
Die KfW setzt bereits wesentliche bankrechtliche Regeln auf
freiwilliger Basis um. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise hat sie
zudem ihr internes Risikomanagement erheblich ausgebaut.

Ziel des Gesetzes:

Der Gesetzentwurf legt die Grundlage für eine strengere
Überwachung der staatlichen Förderbank KfW. Der Gesetzentwurf sieht
hierfür eine Rechtsverordnungsermächtigung vor, die es ermöglicht,
wesentliche bankaufsichtsrechtliche Vorschriften auf die KfW
entsprechend anzuwenden. Wie auch bei anderen Förderbanken soll die
KfW von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen
mit der Deutschen Bundesbank kontrolliert werden. Die geplante
Rechtsverordnung wird vom Bundesministerium der Finanzen in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie erlassen werden.

Neben den KfW-Regelungen wird mit dem Gesetzentwurf im
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eine
Rechtverordnungsermächtigung eingefügt, um künftig die
beitragsmindernde Berücksichtigung von Sonderposten für allgemeine
Bankrisiken einschränken zu können.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai
2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem
Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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