Weser-Kurier: Zur Antiterrordatei schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Geschrieben am 24-04-2013 |
Bremen (ots) - Im Anschluss an das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts sagte Innenminister Friedrich, man könne
"sehr froh" sein, dass die Richter die Verfassungsmäßigkeit der
Antiterrordatei bestätigt hätten. Wer genau seiner Ansicht nach Grund
zur Freude hat, blieb offen. Das Zitat lässt sich aber ohne weiteres
auf die Bundesregierung beziehen. Nachdem bereits die
Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, wäre eine Absage an ein
weiteres Großprojekt einer Bankrotterklärung für ihre
Sicherheitspolitik gleichgekommen. Karlsruhe hat in der
Urteilsbegründung zurecht erhebliche Kritik an der Datei geäußert.
Die Voraussetzungen, als Unterstützer von Terroristen gebrandmarkt zu
werden, sind viel zu niedrig. Viel zu hoch ist dagegen die Zahl der
Stellen, die Zugriff auf die Datei haben, zu groß die Menge an
Informationen, die für Ermittler sichtbar sind. In der
Urteilsbegründung bekräftigten die Richter noch einmal, dass die
Polizei nur in Fällen von "herausragendem öffentlichen Interesse" die
Informationen von Geheimdiensten nutzen dürfen. Der bisherige Aufbau
der Antiterrordatei lässt diese Grenzen aber verschwimmen. Zudem
fehlen Kontrollmöglichkeiten für Bundestag und
Datenschutzbeauftragte. Jetzt muss bis Ende 2014 nachgebessert werden
- in Hinblick auf die massiven Eingriffe in Grundrechte ein viel zu
langer Zeitraum. Gerade in Hinblick auf frühere Urteile zur
Vorratsdatenspeicherung und zur vorbeugenden Telefonüberwachung in
Niedersachsen drängt sich eine Frage auf: Warum werden solche
problematischen Gesetze überhaupt verabschiedet? Es kann nicht Sinn
der Sache sein, dass Rücksicht auf Datenschutz und
Persönlichkeitsrechte erst nachträglich von Gerichten eingefordert
werden müssen. Auch wenn sich nicht alle Auswirkungen solcher
Datensammlungen voraussehen lassen: Der Gesetzgeber steht in der
Pflicht, von Anfang an für Transparenz und Datenschutz zu sorgen.
Sicherheitspolitik darf nicht allein von den Begehrlichkeiten der
Ermittlungsbehörden bestimmt werden. Unter Umständen dauert es dann
etwas länger, bis solche Projekt in die Realität umgesetzt werden
können. Das sollte der Schutz der Grundrechte aber wert sein.
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