Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Verfassungsklage gegen Gesetz zur Beamtenbesoldung
Kampfbegriff Gerechtigkeit
FLORIAN PFITZNER, DÜSSELDORF
Geschrieben am 17-09-2013 |
Bielefeld (ots) - Freilich ist es kein Zufall, dass die
Landtagsfraktionen von CDU und FDP in NRW pünktlich zu Anfang der
letzten Woche vor der Bundestagswahl ihre Verfassungsklage gegen das
Gesetz zur Beamtenbesoldung einreichen. Auf der Zielgeraden bündeln
sie damit erneut ihre Kräfte, um sich zu Anwälten der höheren Beamten
aufzuschwingen - angeblich stets um das demokratietheoretische Ideal
bemüht, in ihrer Wächterfunktion Korrektive zur Politik der
rot-grünen Landesregierung zu setzen. Interessant ist in dem
Zusammenhang, zu beobachten, wie sich die politischen Akteure auch in
NRW um die Deutungshoheit bei der Vokabel der Gerechtigkeit streiten.
Während auf bundespolitischer Bühne immer wieder von Generationen-
oder Beitragsgerechtigkeit zu hören ist, argumentiert der
nordrhein-westfälische FDP-Chef Christian Lindner derzeit gerne mit
der Leistungsgerechtigkeit - womöglich wider besseres Wissen.
Gerechtigkeit ist weit davon entfernt, eine objektive, messbare Größe
zu sein. Insbesondere in Wahlkampfzeiten verkommt der Terminus zum
reinen Kampfbegriff. Was gerecht ist und was nicht, hängt immer noch
von der Warte des Betrachters ab. Und die ist für die höheren
Staatsdiener in NRW trotz zweier Nullrunden nach wie vor nicht die
schlechteste.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
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