Menschenrechtsinstitut fordert Verankerung der Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die Bundespolizei im Koalitionsvertrag
Geschrieben am 29-10-2013 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert,
die Abschaffung rassistischer Personenkontrollen durch die
Bundespolizei im Koalitionsvertrag zu verankern sowie die
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses zur Reform von Polizei
und Justiz aufzunehmen.
"Bestehende Regelungen zu anlasslosen Personenkontrollen zur
Bekämpfung illegaler Migration wie in Paragraf 22 Absatz 1 a)
Bundespolizeigesetz verstoßen gegen das grund- und menschenrechtliche
Diskriminierungsverbot", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des
Instituts. "Die neue Regierung sollte durch eine Streichung dieser
Regelungen sicherstellen, dass die Polizei nicht weiterhin Menschen
aufgrund unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe überprüft", so
Rudolf weiter. "Mit solchen pauschalen Verdächtigungen werden
Menschen ausgegrenzt und in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt. Deren
Schutz ist Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten
basierenden Rechtsstaates."
In einem gestern veröffentlichten Interview der "tageszeitung" mit
dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt,
hatte dieser bestätigt, dass die Bundespolizei auf Grundlage ihres
gesetzlichen Auftrags Menschen wegen unveränderlicher Merkmale wie
der Hautfarbe überprüft. Wolle man diese Praxis ändern, müsse die
Politik den gesetzlichen Auftrag der Polizei verändern. Bislang hat
die Bundesregierung stets negiert, dass eine solche Kontrollpraxis
der Bundespolizei existiert.
Hendrik Cremer, Autor der Studie zu "Racial Profiling" durch die
Polizei, betonte: "Der Grund für die menschenrechtswidrige Praxis ist
nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der Polizei zu
suchen. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft kommt
insoweit zum gleichen Ergebnis wie unsere Studie. Es sind die
gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen der Polizei, die auf
diskriminierendes Handeln angelegt sind. Gesetzesbestimmungen wie
Paragraf 22 Absatz 1a) müssen daher gestrichen werden." Die
Bundesregierung solle hier zum Vorbild für die Bundesländer werden,
in denen vergleichbare Landesgesetze existieren.
Zudem rief das Institut die Koalitionsverhandlungsführer für den
Bereich Innen und Recht auf, auf Grundlage der Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses einen weitreichenden Reformprozess
einzuleiten, damit Polizei und Justiz rassistische Taten angemessen
bearbeiten und Diskriminierungen durch die Behörden verhindert
werden.
Hendrik Cremer (2013): "Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige
Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz.
Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei. Deutsches
Institut für Menschenrechte, Berlin. http://ots.de/iXf3u
Hintergrundpapier des Instituts zur Veröffentlichung des
Abschlussberichts des Untersuchungsausschusse des Bundestages zur
"Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund".
http://ots.de/oIfiO
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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