Westfalen-Blatt: zum EEG-Gesetz
Geschrieben am 26-02-2014 |
Bielefeld (ots) - Selten waren sich die Bundespolitiker in Berlin
so einig: Sie weisen das vernichtende Urteil einer Expertenkommission
gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurück. Die
Wissenschaftler - alles Ökonomen - mögen mit Teilaussagen Recht
haben. Dennoch stimmt aber auch: Nicht alles ist schlecht, was mit
dem EEG-Gesetz beabsichtigt wird. Ohne öffentliche Anreize wäre der
Anteil von Wind, Biogas und Solar an der Stromproduktion nie auf 25
Prozent gestiegen. Falsch war allerdings die auf 20 Jahre garantierte
Förderung ohne Ausstiegsklausel. Das führte zu Fehlentwicklungen, die
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel schnell stoppen muss. Die
Ökostromförderung allein ist es nicht, die die Stromrechnung in den
vergangenen Jahren so stark nach oben getrieben hat. Für die
Industrie-Rabatte und Risikokosten der Energieproduzenten und
Netzbetreiber muss der Verbraucher zahlen. Kein Wunder, dass bei ihm,
der für jede Fehlentwicklung zur Kasse gebeten wird, die Begeisterung
für die Energiewende nachlässt. Hier muss die Politik gegensteuern.
Das Gutachten sollte dabei als Weckruf dienen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
514184
weitere Artikel:
- Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Karlsruhe verwirft 3-Prozent-Hürde bei Europawahl
Politisch blind
KNUT PRIES, BRÜSSEL Bielefeld (ots) - Wie ein EU-Land seine parlamentarische
Vertretung in Straßburg wählt, ist ihm selbst überlassen. Die Frage
nach dem gerechten Verfahren darf es national beantworten. Das hat
das Bundesverfassungsgericht getan: Gerecht ist Gleichgewichtigkeit
der Stimmen. Sperrklauseln seien nur zulässig, wenn die politische
Stabilität gefährdet wäre. Das steht kaum bevor. Die Minderung des
politischen Gewichts der Deutschen im EP ist misslich, aber zu
verkraften. Wenn unter den 96 deutschen Abgeordneten 5, 6 oder auch
10 Exoten mehr...
- Lausitzer Rundschau: Sieg für die Kleinen
Zur Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für die Europa-Wahl Cottbus (ots) - Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht dem
Berliner Politikbetrieb eine satte Rüge erteilt. So wie schon beim
großen Lauschangriff und bei der Vorratsdatenspeicherung setzten die
obersten Richter auch gestern wieder ein Stoppzeichen gegen die allzu
große Laxheit des Gesetzgebers im Umgang mit dem Grundgesetz. Diesmal
wegen der erst vor einigen Monaten beschlossenen Drei-Prozent-Hürde
für die Europa-Wahl. Dabei hätten es alle politisch Beteiligten ahnen
können. Schon 2011 kippte das Gericht die Fünf-Prozent-Hürde mehr...
- Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Zuspitzung der Lage in der Ukraine
Besonnenheit gefragt
Matthias BUNGEROTH Bielefeld (ots) - Der russische Präsident Wladimir Putin lässt
seine Muskeln spielen. Die Truppen im Grenzgebiet zum Krisenland
Ukraine wurden in Alarmbereitschaft versetzt. Die Botschaft ist klar:
Putin duldet im nahezu bankrotten Vorhof seines Riesenreichs weder
anarchische Verhältnisse noch ein Machtvakuum. Auch die totale
Hinwendung einer künftigen Regierung des rund 46 Millionen Einwohner
zählenden Landes zur Europäischen Union wird Putin kaum dulden. Zu
intensiv sind neben den machtpolitischen Interessen auch die
wirtschaftspolitischen mehr...
- Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 27. Februar zur Affäre Erdogan Bremen (ots) - Der türkische Ministerpräsident Erdogan hat eine
einfache Antwort auf die immer neuen Korruptionsvorwürfe gegen seine
Regierung und sich selbst: Lasst den Wähler entscheiden. Die
Kommunalwahlen am 30. März werden von Erdogan zu einer Art
Volksabstimmung über die Korruptionsaffäre erklärt. Gewinnt seine
Partei AKP die Wahl deutlich, wie es die meisten Umfragen
voraussagen, dann wird Erdogan das als Freispruch durch den obersten
Richter im Land interpretieren. Tatsächlich wird die Wahl zeigen,
inwieweit die Türken ihrem mehr...
- Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Expertenkritik zur Ökostrom-Förderung
Mangelnde Effizienz
WOLFGANG MULKE, BERLIN Bielefeld (ots) - Es gibt wichtige Fragen und falsche Antworten.
Eine davon hat die Expertenkommission Forschung und Innovation
aufgeworfen. Wäre es nicht besser, wenn die Einspeisevergütung für
Ökostrom ganz abgeschafft würde? Zwei Gründe führen die
Regierungsberater dafür an. Die milliardenschwere Subvention führe
weder zu mehr Patenten noch zu mehr Klimaschutz. Da machen es sich
die renommierten Wissenschaftler aber viel zu einfach. Richtig ist,
dass die Förderung mit zuletzt 23 Milliarden Euro Verbraucher und
Wirtschaft viel mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|