Hagen (ots) - Diee Verfassungsfrage, ob die rot-grüne Regierung
Kraft besser bezahlten Beamten eine doppelte Nullrunde verordnen
durfte, bleibt vorerst unbeantwortet. Das Gericht in Münster hat sich
in der Anhörung nicht in die Karten blicken lassen, ob die Sanierung
des Haushalts einen befristeten Verzicht auf Gehaltserhöhungen für
Staatsdiener erlaubt. Die Richter stehen vor einer schwierigen
Entscheidung: Was ist gerecht? Was angemessen? Was zumutbar?
Mehr als 100 000 Beamte in Nordrhein-Westfalen haben Einspruch
gegen den aus ihrer Sicht "willkürlichen Schnitt" eingereicht. Dass
die Koalition das Gesetz trotz Massenprotesten, Kritik von
Sachverständigen und Opposition durchzog, hat viele Landesbeamte tief
empört. Aber verstößt das Gesetz wirklich gegen das
Alimentationsprinzip und den Leistungsgrundsatz? Hannelore Kraft
verfährt stets nach dem Grundsatz, dass starke Schultern mehr tragen
müssen als schwache. Was im Sozialbereich meist gut ankommt, soll
nicht für Beamte gelten?
Die Schuldenbremse 2020
zwingt die NRW-Landesregierung, bei den Ausgaben auf die Bremse zu
treten. Der Verzicht auf die 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses für
besser bezahlte Beamte erspart der Landeskasse 700 Millionen Euro pro
Jahr. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat angedeutet, dass die
Regierung einen gewissen Gestaltungsspielraum beim Sparen benötigt.
Die bisher gestaffelte Tarifregelung könnte durch gleitende Übergänge
gerechter werden. Denkbar wäre auch, dass das Gericht für die Zukunft
einseitige Nullrunden für Besserverdiener untersagt, um dem
Abstandsgebot und dem Alimentationsprinzip gerecht zu werden.
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geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der
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hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Donnerstagsausgabe) vorliegt. Im Wintersemester 2013/14 blieben
demnach nur noch 3861 oder 8,6 Prozent der Studienplätze unbesetzt.
Im Wintersemester 2011/12 waren mehr...
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