Die meisten Bundesländer kaufen keine klimaverträglichen Behördenfahrzeuge
Geschrieben am 23-09-2014 |
Berlin (ots) - Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe zeigt: 12
von 16 Bundesländer verzichten bei der Anschaffung von Fahrzeugen auf
Obergrenzen bei Spritverbrauch und CO2-Ausstoß
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat untersucht, welche
konkreten Klimaschutzvorgaben in den geltenden Richtlinien der
Bundesländer zur Kfz-Neubeschaffung gemacht werden. Im Mittelpunkt
stand dabei die Festlegung verbindlicher Obergrenzen für den
Spritverbrauch bzw. den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge. Das Ergebnis: Nur
vier Bundesländer (Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen) haben
überhaupt Obergrenzen definiert. Da aber selbst diese nicht besonders
ambitioniert ausfallen, erhalten die Länder hierfür eine "Gelbe
Karte". Die übrigen zwölf Bundesländer erhalten eine "Rote Karte" für
den Verzicht auf konkrete Spritverbrauchs- und CO2-Obergrenzen.
"Die Behörden sind zusammen betrachtet einer der größten
Fahrzeugkäufer in Deutschland. Während für viele Firmenflotten
zwischenzeitlich ambitionierte Obergrenzen für Spritverbrauch und
CO2-Ausstoß gelten, ignorieren drei Viertel der Bundesländer die
geltenden Klimagasgrenzwerte der EU bei der Anschaffung von
Neufahrzeugen", stellt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fest.
"Wir fordern alle Bundesländer dazu auf, ihre zum Teil seit 25 Jahren
nicht mehr aktualisierten Beschaffungsvorgaben für Dienstwagen zu
überarbeiten und für Neubeschaffungen Obergrenzen festzulegen."
Positive Ansätze fand die DUH bei den vier Bundesländern Berlin,
Bremen, Hamburg und Hessen. Diese haben in ihren Richtlinien zur
Kfz-Beschaffung für jeden einzelnen Fahrzeugkauf Obergrenzen
festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Für diesen
positiven Ansatz reicht es allerdings nur zu einer "Gelben Karte".
Berlin und Hamburg haben zwar feste, aber für einzelne
Fahrzeugtypen unnötig hohe CO2-Obergrenzen in den Richtlinien für die
landesweite Dienstwagenbeschaffung verankert. Jürgen Resch: "Die
derzeit von den beiden Stadtstaaten festgelegten Werte von 160 g
CO2/km für Fahrzeuge der oberen Mittelklasse liegen deutlich über der
EU-Vorgabe für Neufahrzeuge von 130 g CO2/km."
Bremen und Hessen nennen in ihren Kfz-Beschaffungsrichtlinien
keine verbindlichen CO2-Maximalwerte. Jedoch geben die aktuellen
Ausschreibungen für Leasingfahrzeuge und für die Beschaffung der
Kraftfahrzeuge der Landesverwaltungen feste Obergrenzen vor. Hessen
beispielsweise legt strenge CO2-Maximalwerte fest, die den
EU-Grenzwert teilweise deutlich unterschreiten. Der Vorteil dieses
Vorgehens ist, dass die Grenzwerte ohne aufwändige Revision der
gesamten Beschaffungsrichtlinien angepasst werden können. Nachteil
der nicht bindend in den Kfz-Richtlinien verankerten Werte: Bei jeder
Ausschreibung wird neu verhandelt, weshalb nicht auszuschließen ist,
dass diese bei einer Verschiebung der Prioritäten auch wieder
gelockert werden können. Darüber hinaus gelten diese Regelungen nur
für die nachgeordneten Behörden, nicht aber für die hessischen
Ministerien.
"Bis 2020 dürfen laut EU-Recht im Durchschnitt von neuen
Fahrzeugen nur noch 95 g CO2/km emittiert werden. Auch dieser
Grenzwert muss bei der Planung längerfristig gültiger Maximalwerte
berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Absenkung der Grenzwerte ist
daher unerlässlich, um die gewünschten CO2-Einsparungen zu
garantieren", sagt Dorothee Saar, Leiterin für Verkehr und
Luftreinhaltung bei der DUH.
Alle anderen Bundesländer erhalten für ihre unbefriedigenden
Richtlinien die "Rote Karte". Zwar gibt es überall, außer im Saarland
und in Sachsen, allgemein gehaltene Hinweise zur Beachtung
umweltfreundlicher Techniken. Dazu, wie diese Vorgaben in der Praxis
umgesetzt werden sollen, äußerten sich die Länder jedoch nicht. Auch
sind die Richtlinien und Zielsetzungen teilweise stark veraltet. So
stützt sich die Kfz-Beschaffungsrichtlinie im Saarland noch auf
Vorschriften von 1989. Schleswig-Holstein bezieht sich mit seinen
Zielsetzungen zum CO2-Ausstoß von 140g CO2/km noch auf das Jahr 2005.
Hintergrund
Die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und
energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie die deutsche Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
schreiben die angemessene Berücksichtigung von Energieverbrauch und
Umweltauswirkungen als Kriterium bei der öffentlichen Beschaffung von
Straßenfahrzeugen vor. Diese Vorgaben schaffen zwar die
Voraussetzungen für eine nachhaltige Beschaffung, sichern jedoch
nicht deren erfolgreiche Umsetzung. Ohne eine bewusste Ausrichtung
der Beschaffungsvorgänge und bindende Verwaltungsvorschriften bleibt
den Ländern viel Spielraum. Die Beschaffung effizienter,
klimafreundlicher Fahrzeuge kann somit weiterhin umgangen werden.
Eine detaillierte Auswertung nach Bundesländern sowie Vorschläge
der Deutschen Umwelthilfe für die Aufnahme von Umweltvorgaben in die
Beschaffungsrichtlinien finden Sie unter folgendem Link:
http://l.duh.de/p230914
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressestelle
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf@duh.de
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