Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Karlsruhe verhandelt Betreuungsgeld
Nachhilfe für die CSU
Alexandra Jacobson, Berlin
Geschrieben am 14-04-2015 |
Bielefeld (ots) - Das Bundesverfassungsgericht klopft zurzeit das
Betreuungsgeld auf seine Rechtmäßigkeit ab. Bis ein Urteil ergeht,
kann es Monate dauern. In der mündlichen Verhandlung äußerte das
Gericht massive Zweifel an der umstrittenen Sozialleistung.
Interessant, dass es bei diesen Zweifeln nicht etwa um ein kleines
Detail am Rande geht, um irgendeinen Seitenaspekt, der bisher nur
hoch spezialisierten Juristen aufgefallen war. Es geht vielmehr um
eine ganz grundlegende Frage: War der Bund überhaupt berechtigt, das
Betreuungsgeld einzuführen? Das wäre nur der Fall, wenn es um die
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ginge, sagt Karlsruhe.
Aber das Betreuungsgeld ist gerade nicht geeignet, Ungleichheiten
abzubauen, weil es an arme wie auch an reiche Eltern gleichermaßen
ausgezahlt wird. Bedingung ist nur, dass das Kleinkind nicht in einer
Krippe, sondern zu Hause betreut wird. Sollte Karlsruhe das Gesetz
kippen, weil es elementare rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt,
wäre das eine herbe Schlappe. Vor allem für die CSU, die in der
vergangenen Wahlperiode mit beträchtlichem Starrsinn auf der
Einführung des bundesweiten Betreuungsgeldes beharrt hatte. Geht die
CSU mit dem Betreuungsgeld in Karlsruhe baden, braucht sie rechtlich
Nachhilfe. Vielleicht bei der Schwester CDU, die sich gerne als "die
Rechtsstaatspartei" preist.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
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