Drohnen: Abheben nur mit der richtigen Privathaftpflichtversicherung
Geschrieben am 22-11-2016 |
München (ots) -
Nicht alle Privathaftpflichttarife decken durch Drohnen
verursachte Schäden ab / Umfassender Haftpflichtschutz für Drohnen
bis fünf Kilogramm bereits ab 45 Euro im Jahr
Drohnenpiloten haften grundsätzlich für alle Schäden, die ihre
Flugmodelle verursachen. Aber nicht alle
Privathaftpflichtversicherungen (PHV) schließen durch Drohnen
verursachte Schäden ein.1) Weil immer mehr Deutsche in ihrer Freizeit
Drohnen fliegen lassen, wird es auch häufiger zu Schäden kommen.
Für die nächsten vier Jahre rechnet die Deutsche Flugsicherung
(DFS) mit einem Anstieg der privatgenutzten Drohnen in Deutschland
auf mehr als das Doppelte. Bis September 2016 kam es bereits zu 55
Zwischenfällen mit Drohnen an deutschen Flughäfen - 41 mehr als im
gesamten Vorjahr.2)
Hobbypiloten sollten vor dem ersten "Take-off" zunächst ihre
Haftpflichtversicherung prüfen und gegebenenfalls anpassen. Doch
Vorsicht: Zum Teil gibt es deutliche Unterschiede im versicherten
Drohnengewicht. Gut abgesichert sind Drohnenbesitzer in Tarifen, die
Flugmodelle bis fünf Kilogramm versichern. Diese gibt es im
PHV-Vergleich von CHECK24.de bereits ab 44,56 Euro im Jahr.
Tarifoption "Drohnenfliegen": große Unterschiede beim
Leistungsumfang
Eine Betrachtung ausgewählter PHV-Tarife zeigt: Bei einem Großteil
der Tarife, die durch Drohnen verursachte Schäden absichern, liegt
das Höchstgewicht bei fünf Kilogramm. Das entspricht der gesetzlichen
Grenze, bis zu der Hobbypiloten für ihre Drohnen keine behördliche
Aufstiegsgenehmigung brauchen. Andere Tarife hingegen bieten
lediglich Versicherungsschutz für Drohnen bis 50 Gramm an. Diese
eignen sich aber eher für das Fliegen in den eigenen vier Wänden.
Vor dem Abheben Haftpflichttarif checken
Durch das Fliegen mit Drohnen verursachte Schäden werden schnell
sehr teuer, wenn beispielsweise Personen betroffen sind. Hobbypiloten
sollten deshalb ihren PHV-Tarif daraufhin prüfen, ob er Schäden durch
Drohnenfliegen abdeckt. Ist das nicht der Fall, dann sollte der Kunde
seine Haftpflichtversicherung wechseln, bevor er abhebt, um kein
finanzielles Risiko einzugehen. Ein Drittel aller bei CHECK24.de
angebotenen Tarife versichert das Drohnenfliegen bereits mit.
Kunden fahren laut Stiftung Warentest (12/2014) mit einem neuen
Privathaftpflichttarif sehr wahrscheinlich besser und günstiger als
mit einer Police, die fünf Jahre oder älter ist.3) Bei der Auswahl
empfiehlt es sich einen Tarif mit einer hohen Deckungssumme zu
wählen, der meist nur wenige Euro teurer ist als der Basisschutz.
Einen Haftpflichttarif mit einer Deckungssumme von zehn Millionen
Euro und der Tarifoption "Drohnenfliegen" bis fünf Kilogramm gibt es
bereits ab 44,56 Euro.
Top 3 Tarife4)
# VU Tarifname Deckungsumme Preis Single
1 Janitos Best Selection 10 Mio. EUR 44,56 EUR
2 ADCURI Top 10 Mio. EUR 51,42 EUR
3 HKD Einfach Gut 15 Mio. EUR 54,74 EUR
1)Tabelle mit ausgewählten Tarifen, die Schäden durch Drohnenfliegen
absichern, unter: http://ots.de/J3a52
2)Quelle: http://ots.de/uByei
3)Quelle: Finanztest (12/2014): Neue Verträge schützen besser, S.
70ff.
4)Suchkriterien: Deckungssumme: mind. fünf Mio. Euro; versichertes
Drohnengewicht: mind. fünf kg; keine Selbstbeteiligung; Laufzeit ein
Jahr; Zahlweise jährlich; PLZ: 45259; Familienstand: verheiratet, ein
Kind (unter sieben Jahre)
Pressekontakt:
Pressekontakt CHECK24
Florian Stark, Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1169,
florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Head of Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim@check24.de
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