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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur elektronischen Fußfessel

Geschrieben am 01-02-2017

Bielefeld (ots) - Das Kabinett hat eine Änderung des BKA-Gesetzes
beschlossen. Tritt sie in Kraft, darf das Bundeskriminalamt
terroristische Gefährder, die noch nicht verurteilt wurden, mit
Fußfesseln überwachen. Das klingt beruhigend - so lange man nicht
genauer hinsieht. Denn in Deutschland lebt kein einziger Gefährder,
der in die Zuständigkeit des BKA fällt. Hätte es das geänderte
BKA-Gesetz schon 2016 gegeben, wäre Anis Amri trotzdem nicht mit
einer Fußfessel überwacht worden. Denn für ihn war die Polizei NRW
zuständig, und in deren Landespolizeigesetz gibt es keine
Fußfesselregelung. Viel mehr als eine Beruhigungspille für die
Bevölkerung ist das geänderte BKA-Gesetz erst einmal nicht. Das gilt
auch für eine Änderung des Strafgesetzbuches, die Justizminister
Heiko Maas (SPD) in gleicher Sache vorgelegt hat. Danach muss ein
Terrorist mindestens drei Jahre gesessen haben, bevor er eine
Fußfessel bekommen kann. Weniger beifallsheischender Aktionismus und
besser durchdachte Konzepte - das würde dem Land in diesen Zeiten gut
tun.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell


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