neues deutschland: Kommentar zum Numerus clausus: Heilige Abiturnote
Geschrieben am 19-12-2017 |
Berlin (ots) - Teilweise ist das Verfahren zur Vergabe der
Studienplätze in Humanmedizin verfassungswidrig. Bis Ende 2019 hat
der Gesetzgeber jetzt Zeit, die von den Karlsruher Richter
beanstandeten Regelungen zu ändern. Groß anstrengen muss er sich
dabei nicht, denn die heilige Kuh, die Abiturnote, wurde von dem
Verfassungsgericht nicht angetastet. Dabei wäre genau das die
logische Folge aus den Veränderungen im deutschen Bildungssystem
gewesen. In den vergangenen 20 Jahren wurden die hiesigen
Universitäten durch die Bologna-Refom Schritt für Schritt von
akademisch-wissenschaftlichen Bildungsstätten in Orte der
Berufsausbildung transformiert. In der gleichen Zeit verlor die
Abiturnote ihre ursprüngliche Bedeutung, Indikator für
Studierfähigkeit zu sein. Noch nie gab es so viele
Einser-Abiturienten in Deutschland wie heute. Die Regelung,
Studierende anhand eines Numerus clausus auszuwählen, ist gerade in
einem Beruf wie dem des Mediziners, bei dem es auf Fähigkeiten wie
Menschenkenntnis, Stressresistenz, Erfahrung ankommt, nicht mehr
zeitgemäß. Hier sollte eine Änderung des Zulassungsverfahrens
ansetzen. Schon heute überbrücken viele Schulabgänger die Wartezeit
bis zum Medizinstudium mit einer Ausbildung zur Rettungssanitäterin,
zum Krankenpfleger oder zur Altenpflegerin. Es spricht nichts
dagegen, zumindest Vorpraktika in diesen Berufsfeldern zur Pflicht
bei der Auswahl von Medizinstudenten zu machen.
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neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
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