Kölner Stadt-Anzeiger: Muslimische Beschneidungsfeiern bleiben Karfreitag verboten
Geschrieben am 27-03-2018 |
Köln (ots) - Beschneidungsfeiern von Muslimen an Karfreitag
bleiben in Köln verboten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Nordrhein-Westfalen nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Mittwochausgabe und Online) nun endgültig entschieden. Damit ist ein
entsprechendes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts von 2015
rechtskräftig. Nach Ansicht der Richter widerspricht der
"unterhaltende Charakter" einer Beschneidungszeremonie, bei der
"Gesang, Tanz sowie das Festmahl" zu den zentralen Elementen gehören,
dem stillen Charakter des Karfreitags, der dem Gedenken an Kreuzigung
und Tod Jesu gewidmet ist. Der Schutz des Feiertags überwiege das
Interesse an einer Beschneidungsfeier, die - anders als Karfreitag -
auch an anderen Tagen stattfinden könne, urteilten die Richter. Das
OVG hatte diese Auffassung schon 2015 per Eilverfahren vorläufig
bestätigt und nun auch die Zulassung eines Berufungsverfahrens
abgelehnt. Geklagt hatte der Betreiber eines Veranstaltungssaals in
Köln-Vogelsang. Er war mit einem Verbot von Beschneidungsfeiern in
seinem Saal an Karfreitag durch die Stadt Köln nicht einverstanden.
https://www.ksta.de/koeln/urteil-beschneidungsfeiern-an-karfreitag
-bleiben-untersagt-29934192
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Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
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Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
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