Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma wird heute im Bundesrat unterzeichnet / Romani Rose: Ein historischer Tag für die Minderheit (FOTO)
Geschrieben am 14-12-2018 |
Berlin (ots) -
Heute wurde im Rahmen eines feierlichen Staatsaktes im Bundesrat
anlässlich des jährlichen Gedenkens an den NS-Völkermord an den Sinti
und Roma die "Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der
Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
verfolgten Sinti und Roma" durch Bundesministerin Dr. Giffey für die
Bundesregierung unterzeichnet. Zuvor hatten am 5. Dezember 2018 die
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder während der
Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin die Vereinbarung gezeichnet.
Mit dieser Vereinbarung wurde der am 8. Dezember 2016 durch die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder
verabschiedete Beschluss zum dauerhaften Erhalt der Grabstätten jetzt
in eine bundeseinheitliche Regelung umgesetzt, die mit der heutigen
Unterzeichnung in Kraft tritt.
An der feierlichen Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung
nahmen neben Bundesratspräsident Daniel Günther, Bundesministerin Dr.
Giffey und dem Vorsitzenden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma,
Romani Rose, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der
Länder, Vertreter der beiden großen Kirchen und des Städtetags, die
Vorstände des Zentralrats und seiner Landesverbände sowie Überlebende
des Holocaust teil.
"Nach den langen Verhandlungen des Zentralrats Deutscher Sinti und
Roma mit Bund, Ländern und Kommunen ist der heutige Tag für den
Zentralrat und für die gesamte Minderheit ein historisches Datum. Mit
dieser Vereinbarung werden die Grabstätten von Überlebenden des
NS-Völkermords in den Kommunen und in den Städten als
Familiengedächtnisstätten und als öffentliche Lernorte für die
nachkommenden Generationen dauerhaft erhalten. Mit dem Erhalt der
Grabstätten wird das ehrende Gedenken an unsere Menschen, die im
Nationalsozialismus verfolgt und ermordet worden sind, gewahrt und an
das schlimme Schicksal unserer Minderheit im Holocaust erinnert", so
der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, heute im Bundesrat.
"Mein Dank gilt der Bundeskanzlerin und allen Ministerpräsidentinnen
und Ministerpräsidenten der Länder und insbesondere dem Deutschen
Städtetag sowie den beiden großen Kirchen, die uns bei diesem
wichtigen Anliegen geschlossen unterstützt haben. Besonderer Dank
gilt Bundesministerin Giffey und den Mitarbeitern ihres Hauses, die
die komplexen Verhandlungen zu diesem guten Ergebnis geführt haben",
so Rose weiter.
Für die Familien der Sinti und Roma ist der dauerhafte Erhalt der
Grabstätten als Familiengedächtnisstätten und als geschützte
Gedenkorte von großer Bedeutung, auch weil es für die meisten ihrer
im Nationalsozialismus ermordeten Angehörigen nirgendwo eine
Grabstelle gibt. Gleichzeitig sind diese Grabstätten Plätze von
historischer Bedeutung und, aufgrund ihrer besonderen Geschichte,
öffentliche Lernorte vor allem dort, wo mit besonderen
Grabinschriften und -tafeln auf das Schicksal der Bestatteten
hingewiesen wird. Ihr Erhalt liegt insofern nicht nur im Interesse
der betroffenen Familien, sondern ist ein grundlegender Beitrag für
die politische Bildungsarbeit und die deutsche Erinnerungskultur.
"Unsere Gräber sind die letzten Spuren derer, die die Schrecken des
Holocaust überlebt haben. Sie sind die Zeugen des Völkermords an den
Sinti und Roma und als solche ein Vermächtnis für unsere Demokratie
und unseren Rechtsstaat", so der Zentralratsvorsitzende.
Die Kosten für den Erhalt der Gräber werden von Bund und den
Ländern hälftig geteilt. Die administrative Umsetzung gewährleistet
der Bund durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene
Vermögensfragen (BADV).
Jara Kehl
Politische Referentin
Pressekontakt:
Herbert Heuss, Wissenschaftlicher Leiter
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma
+49 6221 98 11 01
herbert.heuss@sintiundroma.de
www.sintiundroma.de
Original-Content von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, übermittelt durch news aktuell
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