VW Skandal - OLG Karlsruhe möchte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen, Hinweisschock für VW
Geschrieben am 06-03-2019 |
Lahr (ots) - Es wird zunehmend enger für den niedersächsischen
Autobauer in der Abgasaffäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) tat erst
kürzlich etwas Ungewöhnliches und ging, nachdem sich einmal mehr ein
Verfahren durch Vergleich erledigt hatte, mit dem Hinweisbeschluss,
der dem Vergleich zugrunde lag, an die Öffentlichkeit. Bei der
unzulässigen Abschalteinrichtung in den VW-Diesel-Fahrzeugen handele
es sich nach bisherigen Bewertung um einen Mangel (Az. VIII ZR
225/17). Diese Botschaft aus Karlsruhe erregte, die ohne Not
veröffentlich worden war, eine große Aufmerksamkeit.
Am Dienstag, den 05.03.2019 hat sich nun auch das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit einer Pressemitteilung zu Wort
gemeldet unter dem Titel: "Termin in einer Klage wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG am 12. April 2019
und ausführlicher Hinweisbeschluss". Den Beschluss hat das OLG - im
Gegensatz zum BGH - nicht veröffentlicht, er war am Dienstag auch
nicht mehr zu bekommen. Doch das Wesentliche teilt das OLG mit: Die
Karlsruher Zivilrichter halten in dem Berufungsverfahren, für das der
Termin anberaumt wurde (13 U 142/18), Schadensersatzansprüche eines
VW-Kunden für begründet. Zuvor hatte das Landgericht Offenburg VW
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Dem will
das OLG Karlsruhe folgen.
Dabei ging es nicht etwa, wie noch vor dem BGH, um einen Prozess
gegen einen VW-Händler. Die Aussage des OLG bezieht sich vielmehr auf
den behaupteten Anspruch eines Käufers direkt gegen den Hersteller,
den er auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den
Einbau der Abschaltvorrichtung wirft das Auto auf dem Prüfstand
andere Messerwerte aus, als im Echtbetrieb. Grundlage dafür ist §§
826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ebenfalls in Erwägung zieht das
Gericht eine Haftung für einen Verrichtungsgehilfen aus § 831 BGB.
Die genaue Begründung des Gerichts ließ sich am Dienstag zwar nicht
mehr in Erfahrung bringen, doch sind die Streitpunkte im Wesentlichen
bekannt.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der mehr als 10.000 Gerichtsverfahren
im Abgasskandal führt, teilt mit: "Es ist eine weitere gute Botschaft
der Gerichte an die Geschädigten, die Gerichte stehen auf der Seite
der Verbraucher. Nach dem OLG Köln will nun auch Karlsruhe
verurteilen. Geschädigte haben herausragende Schaden ihr Fahrzeug
loszuwerden. Bis Ende 2019 können die Ansprüche noch geltend gemacht
werden, die Ansprüche sind nicht verjährt."
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