Der Tagesspiegel: Regierung nennt AfD weiterhin "Prüffall" des Verfassungsschutzes/
Trotz Gerichtsbeschluss hält Innenminister Seehofer an öffentlicher Einstufung der Partei fest
Geschrieben am 01-05-2019 |
Berlin (ots) - Trotz eines gerichtlichen Verbots bezeichnet die
Bundesregierung die AfD weiterhin öffentlich als einen "Prüffall" des
Verfassungsschutzes. So hat nach "Tagesspiegel"-Informationen
(Donnerstagsausgabe) zuletzt der Staatssekretär des
Bundesinnenministeriums Hans-Georg Engelke (CDU) im April in einer
schriftlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von einer
"weiteren Bearbeitung des Prüffalls" gesprochen. Zuvor hatte sich der
Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU) im März
bereits ähnlich geäußert. Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ende Februar untersagt, in
Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als
"Prüffall" bearbeitet. Die Richter begründeten ihren mittlerweile
rechtskräftigen Beschluss damit, eine derartige öffentliche
Einstufung beeinträchtige die AfD in ihrer grundgesetzlich
geschützten Parteienfreiheit und ihrem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der
für die Aufsicht über den Verfassungsschutz zuständig ist, hält
offenbar trotzdem daran fest, die Partei öffentlich als
BfV-"Prüffall" benennen zu lassen. Ein Sprecher Seehofers verwies
gegenüber dem "Tagesspiegel" darauf, dass allein das Ministerium für
die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zuständig sei und es sich
damit nicht um Öffentlichkeitsarbeit des BfV handele, wie sie
Gegenstand des Gerichtsbeschlusses gewesen sei.
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-gerichtsbeschluss-zur-unt
erlassung-regierung-nennt-afd-weiterhin-prueffall-des-verfassungsschu
tzes/24275904.html
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