Kommentar Juristen fordern die Aufsplittung des Fahrverbots Mit Flexibilität zu mehr Gerechtigkeit Carolin Nieder-Entgelmeier
Geschrieben am 30-01-2020 |
Bielefeld (ots) - Zu schnell unterwegs, das Handy am Steuer nutzen oder gerade
noch so die nächste Ampel mitnehmen. Drei Situationen im Straßenverkehr, die
viele von sich selbst kennen, aber mitunter sehr gefährlich sein können. Mit
überhöhter Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und waghalsigen Manövern gefährden
Verkehrsteilnehmer ihre Mitmenschen. Zu Recht wird Fehlverhalten dieser Art als
Ordnungswidrigkeit geahndet. Neben Bußgeldern und Punkten werden bei besonders
gefährlichen Vergehen auch Fahrverbote verhängt. Eine Strafe, die vor allem
berufstätige Menschen in Regionen ohne öffentliche Verkehrsanbindung empfindlich
treffen kann. Die Strafen sind zwar abgestuft, gerecht sind sie aber nicht. Das
beweist der Vergleich mit dem Strafrecht in Deutschland, das Strafen individuell
anpasst. Im Bußgeldverfahren ist das nicht möglich. Wer beispielsweise durch die
Handy-Nutzung am Steuer andere gefährdet, muss 150 Euro Bußgeld zahlen und
erhält neben zwei Punkten auch ein Fahrverbot. Unabhängig von Einkommen, Wohnort
und beruflicher Tätigkeit. Berufstätige, die Landbevölkerung und Menschen mit
niedrigeren Einkommen werden so deutlich härter bestraft als Menschen, die in
der Innenstadt leben, beruflich nicht auf ihren Führerschein angewiesen sind
oder ein hohes Einkommen haben. Gerechter kann das Bußgeldverfahren nur werden,
wenn auch dabei individuell entschieden werden kann, damit Härtefälle überhaupt
beachtet werden können. Dazu zählt auch die Aufsplittung des Fahrverbots in
zweimal zwei Wochen. Denn der erzieherische Charakter bleibt erhalten.
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