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Mitteldeutsche Zeitung zum Kopftuch-Urteil

Geschrieben am 27-02-2020

Halle (ots) - Eine Richterin ist aber nicht nur der Staat, sondern auch ein
Mensch. Im Gerichtssaal wird eine Robe getragen, die signalisiert, dass die
Person hinter dem Amt zurücktritt. Bei vielen anderen persönlichen Merkmalen
ist dies selbstverständlich: Wenn eine Frau auf der Richterbank sitzt, ist dies
kein Grund zu zweifeln, ob sie in einem Sorgerechtsstreit den Vater gerecht
behandelt. Wenn ein Richter im Rollstuhl sitzt, darf nicht bezweifelt werden,
dass er den Schadensersatz bei Sportunfällen korrekt berechnet. Nur bei sichtbar
religiösen Musliminnen soll dies nicht gelten. Hier heißt es, das sichtbare
Merkmal Kopftuch beeinträchtige die Wirkung der Robe. Das religiöse
Kleidungsstück wird als etwas Fremdes gesehen, dem die Bürger zurecht
misstrauen. Damit beteiligen sich die Verfassungsrichter an der Ausgrenzung von
Muslimen.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/47409/4532839
OTS: Mitteldeutsche Zeitung

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell


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