Götz: Keine EU-Richtlinie zu Konzessionen
Geschrieben am 13-02-2008 |
Berlin (ots) - Zu den erneuten Bestrebungen der EU-Kommission, eine Richtlinie zu Konzessionen zu erstellen erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die kommunale Zusammenarbeit - wie in den Gesetzen der Länder geregelt - ist weder als öffentlicher Auftrag, noch als Konzession anzusehen. Dies rechtlich verbindlich klarzustellen, ist zur Sicherung der kommunalen Organisationsfreiheit in der Wasserversorgung notwendig.
Der Versuch der EU-Kommission, der darauf abzielt, Dienstleistungskonzessionen dem Vergaberechtsregime zu unterwerfen, muss gestoppt werden. Die angestrebte EU-Richtlinie zu Konzessionen widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und darf nicht erlassen werden. Sie ist überflüssig. Die kommunale Gestaltungsfreiheit bei der Trinkwasserversorgung in Deutschland würde erheblich beeinträchtigt, da das Modell der Dienstleistungskonzession hier weit verbreitet ist. Die Kommunen sind auch ohne Vorgaben aus Brüssel in der Lage, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung eigenverantwortlich zu regeln.
Die durch den Europäischen Gerichtshof entwickelte Rechtsprechung zu Konzessionen ist ausreichend. Sie trägt dem Erfordernis der Flexibilität bei der Erteilung von Konzessionen Rechnung. Trotzdem führt gegenwärtig die EU-Kommission ein Gesetzesfolgenabschätzungsverfahren für eine mögliche EU-Richtlinie zu Konzessionen durch. In Gesprächen mit den Mitgliedstaaten erörtert sie bereits detaillierte Vorstellungen über den Regelungsinhalt einer solchen Richtlinie. Dem gilt es frühzeitig massiv entgegenzutreten.
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