WAZ: Video-Erfassung von Kennzeichen - Bürgernahe Richter. Kommentar von Martin Tochtrop
Geschrieben am 11-03-2008 |
Essen (ots) - Dass Autofahrer millionenfach in die Datenerfassung geraten, war wohl nur den wenigsten bewusst. Dass sie vom Straßenrand gefilmt und so automatisch überprüft werden, ob sie ein Verbrechen begangen haben, darüber haben sich Teilnehmer im Straßenverkehr kaum Gedanken gemacht. Dass die höchsten Verfassungsschützer einer uferlosen Video-Erfassung von Autokennzeichen jetzt Einhalt gebieten, ist trotzdem im Sinne aller Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat dem in allen Lebensbereichen einziehenden Überwachungsstaat - gerade erst wurde die Langzeit-Speicherung von Telefondaten eingeführt - seine Grenzen aufgezeigt. Gleichwohl werden nicht alle Bundesländer dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen und die Video-Erfassung von Autokennzeichen ohne Neustart einstellen. Man kann davon ausgehen, dass die meisten Länder ihre Gesetze genauer fassen und ihre Überwachungsmöglichkeiten am Straßenrand enger justieren und beispielsweise auf die Fahndung nach gefährlichen Islamisten reduzieren werden. Die nächste Runde für die Verfassungsrichter ist bereits eingeläutet.
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