LVZ: Schäuble warnt vor absurder Kompetenzbegrenzung für das BKA / "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."
Geschrieben am 22-04-2008 |
Leipzig (ots) - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im Streit um das Bundeskriminalamtsgesetz vor einer "absurden und völlig unverantwortlichen" Eingrenzung der Befugnisse des BKA bei der polizeilichen Gefahrenabwehr im Fall einer terroristischen Bedrohung gewarnt. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) räumte Schäuble zugleich ein, dass es beim heimlichen Betreten von Wohnungen noch umfassenden Diskussionsbedarf zwischen Bund und Ländern gebe. Entschieden setzte sich Schäuble in dem Interview gegen Vorwürfe seitens der Linkspartei und der SPD zur Wehr, er setze sich nicht genug für den Schutz der Freiheitsrechte der Bürger ein. "Ich stehe dafür ein, dass der Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger schützt. Nur unverantwortliche Kritiker behaupten das Gegenteil", so Schäuble. "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden." Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. "Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert. Die behauptet, sie würde in besonderer Weise für die Bürger in den neuen Ländern sprechen, dabei haben die Diktatur und Stasi-Überwachung erlebt", sagte Schäuble. "Das sollte auch früheren SPD-Verantwortlichen zu denken geben, wenn sie in maßlose Kritik gegen mich ausbrechen. Die haben mit dem Stichwort vom ,Überwachungsstaat' der Linkspartei erst das Stichwort geliefert", so der Bundesinnenminister. Der Referentenentwurf der Koalition zum BKA-Gesetz, so Schäuble, sei von Justiz- und Innenministerium getragen und werde nun von den Ländern beraten. "Das Bundeskriminalamt erhält erstmalig Befugnisse zur polizeilichen Gefahrenabwehr bei einer terroristischen Bedrohung der Inneren Sicherheit. Der Entwurf setzt selbstverständlich die Erfahrungen der Länder um. Sich dabei nicht an den in den Ländern bewährten Kompetenzen zu orientieren, wäre absurd und völlig unverantwortlich", meinte der Minister. Schäuble hob hervor, dass das BKA-Gesetz das erste Gesetz sei, das die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Kommunikationstechnologie und zum Internet aufnehme. "Zudem ist jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass unter engen Voraussetzungen auch die technische Kommunikationsüberwachung inklusive Internet-Durchsuchung erlaubt ist. An diesen Kriterien hat sich der Bund orientiert." Diskussionsbedarf gebe es noch beim heimlichen Eindringen in Wohnungen. "Es wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht noch umfassend zu diskutieren, ob die derzeitige Fassung des Artikels 13 Grundgesetz das heimliche Betreten einer Wohnung zulässt. Das betrifft ja nicht nur die Frage einer Online-Durchsuchung. Deshalb haben wir im BKA-Gesetz auf eine gesonderte Regelung verzichtet. Darüber müssen Bund und Länder in aller Ruhe miteinander reden", meinte Schäuble. "Ich lege an die verfassungsrechtliche Qualität von Gesetzen sehr hohe Anforderungen", verteidigte sich Schäuble. "Deshalb ist es, auch im juristischen Sinn, eine verleumderische Behauptung, ich hätte serienweise Gesetze vorgelegt, die vom Verfassungsgericht kassiert worden sind. Das trifft auf Gesetze früherer Regierungen und auf Ländergesetze zu. Von mir gibt es kein Gesetz, das von Karlsruhe kassiert werden musste", so Schäuble. "Ich bin für die Achtung der Verfassung in der Bundesregierung zuständig. Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."
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