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Zusatzbeiträge für die Versicherten unbedingt vermeiden / Gesetzliche Maßnahmen zur Kostensenkung nötig

Geschrieben am 09-10-2008

Siegburg (ots) - Im Hinblick auf den Kabinettsbeschluss, den
einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent festzulegen, weisen die
Ersatzkassen noch einmal darauf hin, dass durch einen solchen
Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung in 2009 eine
Finanzierungslücke von 3 Mrd. Euro entsteht. Dadurch bestehe die
Gefahr, dass einige gesetzliche Kassen gezwungen wären,
Zusatzbeiträge zu erheben, die alleine von den Versicherten zu tragen
wären. Eine solche einseitige Belastung der Versicherten müsse
unbedingt vermieden werden. "Sollen die Kosten wie von der
Bundesgesundheitsministerin erklärt und auch vom Gesetz gefordert zu
100 Prozent gedeckt sein, wird dies mit einem Beitragssatz von 15,5
Prozent schwierig werden. Die Politik muss durch gesetzlich
flankierende Maßnahmen dafür sorgen, dass die Kassen und damit die
Versicherten entlastet werden", erklärt Thomas Ballast,
Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV.

Ein sachgerechtes Mittel hierzu sei sicherlich, die Kassenbeiträge
für Bezieher von Arbeitslosengeld II angemessen zu erhöhen. Derzeit
zahlt der Bund hier nur eine Pauschale von 118 Euro pro Monat. Würde
man diese Pauschale zumindest auf die in den letzten Tagen
diskutierten 180 Euro anheben, hätten die Kassen Zusatzeinnahmen von
2,3 Mrd. Euro jährlich. Die Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds in
2009 durch den geplanten Beitragssatz von 15,5 Prozent könnte alleine
hierdurch zu einem großen Teil kompensiert werden. Eine in diesem
Sinne ebenso effiziente Maßnahme sei die Reduzierung des
Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel. "Alleine die Anwendung des
reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel, wie es in den
meisten anderen europäischen Ländern üblich ist, würde eine
Entlastung von rund 3 Mrd. Euro jährlich für die gesetzliche
Krankenversicherung bringen", so Ballast. Darüber hinaus lägen gerade
im Arzneimittelbereich weitere große Einsparpotentiale.

"Wenn die Bundesregierung ihre Zusage halten will, die Kosten der
gesetzlichen Krankenversicherung beim Start des Fonds vollständig aus
Fondsmitteln zu decken, dann muss sie konsequenterweise durch
begleitende Maßnahmen zur Entlastung auch die gesetzlichen
Rahmenbedingungen dafür schaffen", fasst Ballast zusammen.

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63905
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Frankfurter Straße 84, 53721 Siegburg,
Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93, Fax: - 4 69,
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30,
E-Mail: presse@vdak-aev.de, Internet: http://www.vdak-aev.de


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