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Klöckner: Erster Schritt zur Stärkung der Anleger gemacht - weitere werden folgen

Geschrieben am 18-02-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen Kabinettsverabschiedung anlässlich des
Entwurfs zum Schuldverschreibungsgesetz erklärt die
Verbrau¬cherschutzbe¬auftragte der CDU/CSU-Bun¬des¬tagsfrak¬tion,
Julia Klöckner MdB:

Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf
eines Finanzprodukte auf zehn Jahre und einer beweissicheren
Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber
ihren Kunden, hat die Bundesregierung heute einen großen Schritt in
die richtige Richtung gemacht und den finanziellen Verbrau¬cherschutz
weiter vorangetrieben. Da der Verbraucher bisher die Be-weislast
trägt, aber verpflichtend kein Protokoll in der Hand hat und so kaum
eine Falschberatung nachweisen kann, bekommt er künftig mehr
Rechtssicherheit. Der Anleger-schutz wird durch diese Maßnahmen
nachhaltig gestärkt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für
weitere Verbesserungen zugunsten des Verbrau-chers ein. Die
Berufsqualifikation von Finanzver¬mittlern gilt es zu definieren. Die
Haftpflichtversicherungen, Re¬gistrierungs¬pflicht sowie
standardisierte Qualifikationen müssen in der Finanzbranche die Regel
werden. Auch mehr Transparenz im Bereich der Provisionen und Kosten
sind ein notwendi¬ges Signal. Es gilt, verloren gegange¬nes Vertrauen
wieder zu erlangen, und das geht nur wenn der Verbraucher im
Finanzmarktdschungel mehr Durchblick bekommt. Hierzu sind auch die
Verbraucherzentralen eine wichtige Stütze.

Jetzt gilt es, schnell sich mit der SPD auf weitere gesetzliche
Regelung zu einigen und diese auf den Weg zu bringen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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