Klöckner: Erster Schritt zur Stärkung der Anleger gemacht - weitere werden folgen
Geschrieben am 18-02-2009 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Kabinettsverabschiedung anlässlich des Entwurfs zum Schuldverschreibungsgesetz erklärt die Verbrau¬cherschutzbe¬auftragte der CDU/CSU-Bun¬des¬tagsfrak¬tion, Julia Klöckner MdB:
Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf eines Finanzprodukte auf zehn Jahre und einer beweissicheren Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber ihren Kunden, hat die Bundesregierung heute einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht und den finanziellen Verbrau¬cherschutz weiter vorangetrieben. Da der Verbraucher bisher die Be-weislast trägt, aber verpflichtend kein Protokoll in der Hand hat und so kaum eine Falschberatung nachweisen kann, bekommt er künftig mehr Rechtssicherheit. Der Anleger-schutz wird durch diese Maßnahmen nachhaltig gestärkt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für weitere Verbesserungen zugunsten des Verbrau-chers ein. Die Berufsqualifikation von Finanzver¬mittlern gilt es zu definieren. Die Haftpflichtversicherungen, Re¬gistrierungs¬pflicht sowie standardisierte Qualifikationen müssen in der Finanzbranche die Regel werden. Auch mehr Transparenz im Bereich der Provisionen und Kosten sind ein notwendi¬ges Signal. Es gilt, verloren gegange¬nes Vertrauen wieder zu erlangen, und das geht nur wenn der Verbraucher im Finanzmarktdschungel mehr Durchblick bekommt. Hierzu sind auch die Verbraucherzentralen eine wichtige Stütze.
Jetzt gilt es, schnell sich mit der SPD auf weitere gesetzliche Regelung zu einigen und diese auf den Weg zu bringen.
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