Rheinische Post: Zwischen Recht und richtig Kommentar Von Ulli Tückmantel
Geschrieben am 03-03-2009 |
Düsseldorf (ots) - Seinem Empfinden nach hat der Heinsberger Landrat Stephan Pusch gar keine andere Wahl gehabt, als die Einwohner seiner Kreisstadt darüber zu informieren, wer da seit dem Wochenende in ihrer Mitte lebt. Als Pusch über die Pressestelle der Kreispolizei Personen-Daten und Strafregister-Details des 57-jährigen Vergewaltigers und Wiederholungstäters veröffentlichen ließ, hatte das erste Kamerateam eines Privatsenders längst vor dessen Haus gestanden. Das Innenministerium muss nun dennoch prüfen, ob der Landrat selbst Jurist möglicherweise einen kalkulierten Rechtsbruch begangen hat. Dass das Landgericht München einen Mann freilassen muss, den Gutachter weiter für extrem gefährlich halten, der 14- und 15-jährige Mädchen vergewaltigt und brutal gefoltert hat, der in 14 Jahren Haft keinerlei Reue oder Geständigkeit gezeigt hat und der sich in all den Gefängnisjahren jeder Therapie verweigert hat das muss alle Eltern (und nicht nur sie) einmal mehr an unserem Rechtsstaat verzweifeln lassen. Die Justiz muss nun alles daran setzen, diesen Sexualtäter so schnell wie möglich in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Das ist unstrittig aber es macht das Vorgehen des Landrats nicht richtiger, sich in bester Absicht über die Rechte des Täters hinweggesetzt zu haben.
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