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Rheinische Post: Zwischen Recht und richtig Kommentar Von Ulli Tückmantel

Geschrieben am 03-03-2009

Düsseldorf (ots) - Seinem Empfinden nach hat der Heinsberger
Landrat Stephan Pusch gar keine andere Wahl gehabt, als die Einwohner
seiner Kreisstadt darüber zu informieren, wer da seit dem Wochenende
in ihrer Mitte lebt. Als Pusch über die Pressestelle der Kreispolizei
Personen-Daten und Strafregister-Details des 57-jährigen
Vergewaltigers und Wiederholungstäters veröffentlichen ließ, hatte
das erste Kamerateam eines Privatsenders längst vor dessen Haus
gestanden. Das Innenministerium muss nun dennoch prüfen, ob der
Landrat selbst Jurist möglicherweise einen kalkulierten Rechtsbruch
begangen hat. Dass das Landgericht München einen Mann freilassen
muss, den Gutachter weiter für extrem gefährlich halten, der 14- und
15-jährige Mädchen vergewaltigt und brutal gefoltert hat, der in 14
Jahren Haft keinerlei Reue oder Geständigkeit gezeigt hat und der
sich in all den Gefängnisjahren jeder Therapie verweigert hat das
muss alle Eltern (und nicht nur sie) einmal mehr an unserem
Rechtsstaat verzweifeln lassen. Die Justiz muss nun alles daran
setzen, diesen Sexualtäter so schnell wie möglich in
Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Das ist unstrittig aber es macht
das Vorgehen des Landrats nicht richtiger, sich in bester Absicht
über die Rechte des Täters hinweggesetzt zu haben.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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