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Ergebnis der Anhörung: Gesetz ist wegen gravierener Mängel nicht beschlussreif / Verband der deutschen Internetwirtschaft zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Geschrieben am 27-05-2009

Köln / Berlin (ots) - Zu den Ergebnissen der heutigen öffentlichen
Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages
zum Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in
Kommunikationsnetzen" erklärt Oliver Süme, stellv.
Vorstandsvorsitzender von eco:

"In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur heutigen Anhörung
geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von den
Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und
so nicht beschlussreif ist. Die heute ausgemachten Schwachstellen
sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln ob der
Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden
wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert,
aber gerade das vorgelegte Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen
Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich,
wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz
verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirft eine Vielzahl
schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen.

Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form
Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen
Änderung des Telemediengesetzes nur die Schaffung eines
Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen
Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann."

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Pressekontakt:
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstr. 12
10117 Berlin
Maritta Strasser
Tel.: 030/24 08 36 96
E-Mail: Maritta.Strasser@eco.de,
Web: www.eco.de


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