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WAZ: Schuldig, aber straffrei - Fehler im System - Leitartikel von Christoph Meinerz

Geschrieben am 29-05-2009

Essen (ots) - Die Vorstellung ist nicht nur für Angehörige der
Opfer unerträglich. In Düsseldorf lebt ein im juristischen Sinne
unbescholtener Mann, obwohl er nach Überzeugung der Ermittler 1993
eine junge Frau getötet hat. Damals war ihm die Tat nur deshalb nicht
zweifelsfrei nachzuweisen, weil es noch keinen DNA-Test gab.
In Heinsberg wohnt ein Kinderschänder in Freiheit, obwohl er
weiterhin als gefährlich gilt. Deshalb warnt die Polizei dort
öffentlich vor diesem Mann. Mehr kann der Staat nicht tun.
Zwei unterschiedliche Fälle, zweimal verkehrte Welt. Jeder
mutmaßliche Mörder verdient einen fairen Prozess. Weshalb er aber
straffrei bleiben soll, wenn man ihn später aufgrund neuer Beweise
überführen könnte, ist nicht nachvollziehbar. Der Laie fragt sich,
weshalb der Bundestag dafür noch Experten anhören muss, bevor er
diese offensichtlich inakzeptable Gesetzeslücke schließt. Ähnlich der
Fall des Sexualstraftäters Karl D. in Heinsberg. Wenn Richter für
therapieunwillige Kinderschänder keine Sicherungsverwahrung mehr
anordnen dürfen, ist auch das ein Fehler im System.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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