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Deutschland bei Patientenrechten vorbildlich

Geschrieben am 12-05-2010

Berlin (ots) - Dresden, 12.05.2010 - Die individuellen Rechte von
Patientinnen und Patienten sind in Deutschland umfassend geschützt.
Darauf verwiesen die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages in
Dresden. "Gefahr droht ihnen aber im Kontext staatlicher
Gesundheitspolitik für die gesetzliche Krankenversicherung", warnte
der Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich
Montgomery. Versorgungsstrukturen müssten primär am medizinischen
Bedarf des Patienten ausgerichtet sein und dürften nicht von
ökonomischen Einsparzielen dominiert werden. "Hier müssen Patienten
und Ärzte gemeinsam kämpfen", forderte Montgomery. Die 250
Delegierten des Ärztetages appellierten an den Gesetzgeber, eine
finanzierungsbedingte sozialrechtliche Leistungseinschränkung
transparent zu machen und auch zu verantworten. Die Bundesregierung
hat Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz bis Ende 2010
angekündigt. Der Ärztetag befürwortet eine Kodifikation der
Patientenrechte. "Wir halten aber eine eigenständige neue
Gesetzgebung im Kern für nicht notwendig", heißt es in einem
Beschluss des Ärztetages. Denn schon jetzt sind die Patientenrechte
in Deutschland in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen der
Ärztinnen und Ärzte sowie in der vieljährigen Rechtsprechung
entwickelt worden. So hat jeder Patient das Recht auf eine qualitativ
hochwertige medizinische Versorgung. Das beinhaltet das Recht auf
eine angemessene Information und Beratung, auf eine standardgemäße
Behandlung und Dokumentation sowie auf die Einsicht in die
Behandlungsunterlagen. Patienten haben zudem Anspruch auf
Vertraulichkeit und Datenschutz. So heißt es in der (Muster-)
Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte: "Jede medizinische Behandlung
hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der
Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und
Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen."
Der Ärztetag konstatierte zudem, dass eine zunehmende "Europäisierung
der Patientenrechtefragen" unverkennbar sei, wie die geplanten
Neuregelungen zu Patientenrechten bei grenzüberschreitender
Gesundheitsversorgung, zur Patienteninformation im pharmazeutischen
Bereich sowie zur Organtransplantation. Der Europaabgeordnete, Dr.
Peter Liese, wies in seinem Gastvortrag vor dem Ärztetag darauf hin,
dass nach wissenschaftlichen Studien Gesundheitssysteme mit
speziellen Patientenrechtegesetzen nicht zwangsläufig besser
abschnitten als Länder ohne solche Regelungen. Deutschland habe in
entsprechenden Länderrankings international in den letzten Jahren
immer vordere Plätze eingenommen. "Ich kann daher als
Europaabgeordneter nicht sagen, dass ein eigenes
Patientenrechtegesetz oder gar ein Patientenschutzgesetz zwingend
erforderlich ist", so Liese. Hintergrundinformationen zum Thema
Patientenrechte sowie zu den weiteren Schwerpunkten des 113.
Deutschen Ärztetages können unter der Rubrik "BÄK GROUNDS" auf der
Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707
presse@baek.de
www.baek.de


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