Stuttgarter Nachrichten: zu Tauss
Geschrieben am 28-05-2010 |
Stuttgart (ots) - Die zentrale Aussage des Urteils lautet:
Abgeordnete haben keine Sonderrechte. Hätte Tauss sich durchgesetzt,
dann würde dies ein Einfallstor für alle möglichen Begehrlichkeiten
öffnen. Nach dem Motto: Ich darf das, ich bin Abgeordneter. Es ist
völlig unvorstellbar, dass eine höhere Instanz dies anders bewertet.
Tauss sollte deshalb das Urteil akzeptieren. Wenn er sich jetzt als
Justizopfer darstellt, dann entbehrt dies jeder Grundlage.
Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
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Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
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