FZ: Ein Geschmäckle bleibt / Kommentar der "Fuldaer Zeitung" (Dienstagausgabe, 15. Juni) zur Telekom-Spitzelaffäre
Geschrieben am 14-06-2010 |
Fulda (ots) - Für den oberflächlichen Betrachter scheinen die
Dinge klar: Aha, jetzt kommt dieser Zumwinkel schon wieder davon.
Erst eine milde Bewährungsstrafe in seinem
Steuerhinterziehungsprozess vor gut anderthalb Jahren, und jetzt
windet er sich auch noch aus einer Anklage in der
Telekom-Spitzelaffäre heraus. Doch bei näherem Hinsehen zeigen sich
ein paar Facetten mehr: So muss man festhalten, dass Zumwinkel in der
Steueraffäre durchaus bestraft worden ist - immerhin musste er eine
Million Euro als Bewährungsauflage zahlen. Und auch die
Telekom-Affäre wird Kratzer am Image des Ex-Postchefs hinterlassen.
Denn zumindest ein Geschmäckle bleibt, und noch ist die Sache für
Zumwinkel und Ricke nicht ausgestanden: Die Frage nach dem Warum wird
nämlich auch in einem möglichen Zivilprozess eine Rolle spielen.
Immerhin hat sich der Vorwurf offenbar erhärtet, dass es tatsächlich
Bespitzelungen rund um den Aufsichtsrat gab. Wer gab hierzu den
Auftrag? Dass Mitarbeiter aus der mittleren Ebene oder eine
beauftragte IT-Firma von sich aus oder aus Übereifer zu illegalen
Mitteln griffen, klingt jedenfalls nicht sehr plausibel. Eines jedoch
hätte jedem bewusst sein müssen, der für den
Kommunikationsdienstleister tätig ist - ganz gleich, ob als
Vorstandschef oder als DSL-Anschlussmonteur: Ein Unternehmen, das
seine geradezu polizeilichen technischen Möglichkeiten nutzt, um die
eigenen Leute auszuspionieren, büßt an Glaubwürdigkeit ein. Immerhin
ist das Fernmeldegeheimnis ein Grundrecht, und die Telefonanbieter
stehen mit ihrer Seriosität dafür, dass es gewährleistet ist. Aber
offenbar war das Klima des Misstrauens in der Telekom-Führungsetage
derart ausgeprägt, dass die von Ricke nach eigenen Angaben angeregten
"Vorschläge zur Unterbindung von Indiskretionen" allem Anschein nach
als Aufforderung zum Gesetzesbruch interpretiert wurden. Die Bonner
Staatsanwaltschaft konnte hier keinen Zusammenhang herstellen -
zumindest keinen strafrechtlich relevanten. Aber vielleicht wird
dieser Punkt später einmal vor einem Zivilgericht erörtert:
Schließlich will die Telekom gegen ihre beiden ehemaligen
Spitzenleute auf Schadenersatz klagen, weil die Affäre nur durch
Managementfehler möglich geworden sei. Und das trifft den Kern der
Sache schon eher.
Originaltext: Fuldaer Zeitung
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Pressekontakt:
Fuldaer Zeitung
Johannes Heller
Telefon: 0661 280-447
johannes.heller@fuldaerzeitung.de
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