Deutsches Institut für Menschenrechte unterstreicht Kritik des UN-Berichterstatters an zu engem Rassismusbegriff
Geschrieben am 15-06-2010 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
den heute im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht des
UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu Muigai, über seinen
Besuch in Deutschland im Juni 2009. "Das Institut unterstreicht
besonders die Empfehlung des UN-Sonderberichterstatters, dass Bund,
Länder und Kommunen ihrem Handeln ein erweitertes Verständnis von
Rassismus zugrunde legen sollen", so Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Gleiches gelte für
Institutionen wie die Polizei und Gerichte. Rudolf wies darauf hin,
dass Rassismus in Deutschland oft mit rechtsextremer Ideologie und
Gewalt gleichgesetzt und dadurch zu eng verstanden werde. "Der
UN-Sonderberichterstatter sieht das zu Recht als ein grundlegendes
Problem an." Bereits die Europäische Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz im Jahr 2009 und der UN-Ausschuss gegen Rassismus im Jahr
2008 hätten diese enge Sicht kritisiert.
Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Institut, hob die
Bedeutung eines erweiterten Rassismusbegriffs hervor. Damit würde der
Blick eröffnet, dass sich Rassismus nicht nur im rechtsextremen Lager
und durch Gewalt manifestiert. "Rassismus gibt es auch in der Mitte
der Gesellschaft." Rassismus zeichne sich dadurch aus, dass Menschen
pauschal bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Häufig gingen
damit Abwertungen einher. Auch Formen direkter, struktureller und
indirekter Diskriminierung in Bildung, Beruf und auf dem
Wohnungsmarkt könnten dann in Deutschland die nötige Aufmerksamkeit
erhalten.
Der UN-Bericht hebt hervor, dass Angehörige von Minderheiten in
Deutschland im Alltag in vielen Lebensbereichen rassistische
Diskriminierung erfahren. Daher verlangten Anstrengungen gegen
Rassismus in Deutschland umfassende Strategien. Dabei sei es
notwendig, die Situation von Angehörigen bestimmter Minderheiten
differenziert zu betrachten, etwa die spezifische Situation von
Juden, Roma, Sinti, Menschen arabischer Herkunft, Muslimen und
sichtbaren Minderheiten wie Schwarzen Menschen im Hinblick auf
rassistische Gewalt, Hassreden im Internet und Diskriminierungen im
Alltag zu berücksichtigen.
Der Bericht enthält eine Anzahl von Empfehlungen, die den Bereich
der Bildung, des Arbeitsmarktes und des Wohnungssektors betreffen, um
Diskriminierungen in diesen Bereichen entgegenzutreten. Dazu zählt
beispielsweise die Streichung einer Klausel im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, welche Möglichkeit rassistischer
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eröffnet.
Außerdem enthält der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der
Lebensbedingungen von Asylbewerbern, zur Stärkung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie zu positiven Maßnahmen
für eine angemessene Repräsentation von Menschen mit
Migrationshintergrund in staatlichen Institutionen.
Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters, Herr Githu Muigai,
basiert auf einem Deutschlandbesuch im Juni 2009, zu dem ihn die
Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei hatte der
Sonderberichterstatter zahlreiche Treffen mit Repräsentantinnen und
Repräsentanten der Bundesregierung, von Landesregierungen und
Kommunen, des Parlaments und nicht-staatlicher Organisationen.
Weitere Informationen:
Die Stellungnahme des Deutschen Institut für Menschenrechte zum
Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus im
UN-Menschenrechtsrat, 16. Juni 2010
Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Rassismus, Githu
Muigai, vorgestellt am 16. Juni 2010 im UN-Menschenrechtsrat
Beide: http://www.presseportal.de/go2/UN-Sonderberichterstatter
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand
Telefon (030) 259359-14 und Mobil (0160) 966 500 83
Email hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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