Meister: BVerfG stärkt Eigenverantwortlichkeit
Geschrieben am 19-10-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag des Landes Berlin auf Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen ab 2002 erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Es setzt die richtigen Anreize für den Umgang mit knappen Ressourcen. Selbstverursachte Kosten können am Ende nicht auf alle Steuerzahler abgewälzt werden. Nach wie vor gilt damit der Satz: "Jeder muss zunächst vor seiner eigenen Tür kehren." Dies ist auch eine Konsequenz aus der Eigenverantwortlichkeit, die das Bundesverfassungsgericht zu Recht betont. Der Regierende Bürgermeister von Berlin wird demzufolge der Haushaltskonsolidierung eine höhere Priorität als bisher einräumen müssen anstatt populäre, aber unbezahlbare Maßnahmen zu versprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür eine Reihe von Maßnahmen aufgezeigt.
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