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Fischer/Blank: Schnelle Planung für Verkehrsprojekte in Deutschland stärkt den Standort Deutschland

Geschrieben am 25-10-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Beratungen des
Infrastrukurplanungsbeschleunigungsgesetzes im zuständigen Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklären der verkehrspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB sowie die
zuständige Berichterstatterin, Renate Blank MdB:

Schnelle Planung braucht das Land. Diese im letzten Wahlkampf von
der Union vertretene Position ist heute Realität geworden. Unsere
Fraktion hat in den Ausschussberatungen dafür gesorgt, dass der
ursprüngliche rot-grüne Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nun die
Handschrift der Union trägt.

Bei 4,2 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist es nicht egal,
ob Verkehrsprojekte in 5, 10 oder in 15 Jahren fertig werden - hier
bringt jede Verfahrenserleichterung schon deutliche zeitliche
Verbesserungen. Aus unserer Sicht ist dabei vor allem auf folgende
Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren hinzuweisen:

1. die eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
für bestimmte dringliche Verkehrsprojekte,

2. die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für
Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen, die so genannte
Präklusion. Auch erfolgt eine Benachrichtigung von Natur- und
Umweltschutzvereinigungen künftig über die Auslegung der
Planunterlagen im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung; das heißt:
ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr,

3. es gilt eine einheitliche Geltungsdauer von
Planfeststellungsbeschlüssen, d. h. 10 Jahre primäre Geltungsdauer +
5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag des Vorhabenträgers,

4. die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die
Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei
Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen
Wasserstraßenprojekten,

5. die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig
durch Landesrecht geregelt werden. Hier haben wir die Ergebnisse der
Föderalismusreform berücksichtigt,

6. die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins
pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt. Hiervon sind
insbesondere die Fälle betroffen, bei denen weder Einwendungen noch
Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden, oder
Großvorhaben, bei denen angesichts der Vielzahl eingegangener
unterschiedlichster Eingaben von vornherein feststehen kann, dass der
Erörterungstermin zu keiner Einigung führen wird,

7. im Fernstraßenausbaugesetz wird die so genannte
Ökostern-Regelung für die Dringlichkeitsstufen des Vordringlichen
Bedarfs (VB) und des Weiteren Bedarfs (WB) praxistauglich gestaltet.
Es waren in der Praxis Rechtsunsicherheiten aufgetreten, die durch
die Änderung beseitigt werden.

Am kommenden Freitag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz in
2./3. Lesung beraten und mit Mehrheit der Koalition beschließen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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