Fischer/Blank: Schnelle Planung für Verkehrsprojekte in Deutschland stärkt den Standort Deutschland
Geschrieben am 25-10-2006 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Beratungen des Infrastrukurplanungsbeschleunigungsgesetzes im zuständigen Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB sowie die zuständige Berichterstatterin, Renate Blank MdB:
Schnelle Planung braucht das Land. Diese im letzten Wahlkampf von der Union vertretene Position ist heute Realität geworden. Unsere Fraktion hat in den Ausschussberatungen dafür gesorgt, dass der ursprüngliche rot-grüne Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nun die Handschrift der Union trägt.
Bei 4,2 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist es nicht egal, ob Verkehrsprojekte in 5, 10 oder in 15 Jahren fertig werden - hier bringt jede Verfahrenserleichterung schon deutliche zeitliche Verbesserungen. Aus unserer Sicht ist dabei vor allem auf folgende Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren hinzuweisen:
1. die eininstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte dringliche Verkehrsprojekte,
2. die Einführung der fristgebundenen Beteiligung auch für Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen, die so genannte Präklusion. Auch erfolgt eine Benachrichtigung von Natur- und Umweltschutzvereinigungen künftig über die Auslegung der Planunterlagen im Wege der ortsüblichen Bekanntmachung; das heißt: ein besonderes Anschreiben erfolgt nicht mehr,
3. es gilt eine einheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen, d. h. 10 Jahre primäre Geltungsdauer + 5 Jahre Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag des Vorhabenträgers,
4. die Verankerung des gesetzlichen Sofortvollzugs für die Betriebsgenehmigung bei den Verkehrsflughäfen und bei Planfeststellungsbeschlüssen von besonders wichtigen Wasserstraßenprojekten,
5. die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens kann künftig durch Landesrecht geregelt werden. Hier haben wir die Ergebnisse der Föderalismusreform berücksichtigt,
6. die Durchführung eines Erörterungstermins wird ins pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt. Hiervon sind insbesondere die Fälle betroffen, bei denen weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden, oder Großvorhaben, bei denen angesichts der Vielzahl eingegangener unterschiedlichster Eingaben von vornherein feststehen kann, dass der Erörterungstermin zu keiner Einigung führen wird,
7. im Fernstraßenausbaugesetz wird die so genannte Ökostern-Regelung für die Dringlichkeitsstufen des Vordringlichen Bedarfs (VB) und des Weiteren Bedarfs (WB) praxistauglich gestaltet. Es waren in der Praxis Rechtsunsicherheiten aufgetreten, die durch die Änderung beseitigt werden.
Am kommenden Freitag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung beraten und mit Mehrheit der Koalition beschließen.
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