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Reform des Versicherungsvertragsgesetz europarechtswidrig / VVG-Reform könnte die Produktvielfalt zulasten der Verbraucher deutlich verringern

Geschrieben am 05-01-2007

Luxemburg (ots) - Die Association of International Life Offices
(AILO), eine Interessensvertretung ausländischer Lebensversicherer
mit mehr als einer Million Kunden in Deutschland, begrüßt das
Anliegen des Gesetzgebers, im Rahmen der Reform des
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Transparenz der Produkte zu
verbessern. Dies soll den Wettbewerb unter den Versicherern zugunsten
der Verbraucher intensivieren. Die in der Regelung geplante
Einführung garantierter Rückkaufswerte (§ 169, Abs. 3, Satz 2) ist
nach Ansicht von AILO jedoch nicht vereinbar mit der Zielsetzung des
Gesetzes und geht sogar durch eine Verringerung der Produktvielfalt
zulasten der Verbraucher. Darüber hinaus verstößt die Regelung nach
Ansicht von AILO gegen geltendes EU-Recht. Daher setzt sich AILO
dafür ein, den Gesetzesentwurf im Interesse der Verbraucher und im
Sinne einer europarechtskonformen, für alle Marktteilnehmer fairen
und transparenten Regelung der Rückkaufswerte zu überarbeiten.

AILO ist ein Verband internationaler Versicherungsunternehmen und
repräsentiert im Neugeschäft der Lebensversicherungen in Deutschland
einen Marktanteil von circa 6 Prozent. Zusammen haben die Mitglieder
dieses Verbands, mit insgesamt über eine Million Kunden, den derzeit
größten Marktanteil im Neugeschäft nach dem Marktführer Allianz
(circa 9 Prozent).

Eingriff in die Produktgestaltungsfreiheit von europäischen
Anbietern

Der VVG-Entwurf sieht garantierte Rückkaufswerte vor, die sich mit
den Produktkonzepten der europäischen Anbieter nicht vereinbaren
lassen. Die aktuelle Formulierung zu garantierten Rückkaufswerten des
VVG-Entwurfs geben AILO Anlass zur Kritik, da die geplante
Neuregelung garantierter Rückkaufwerte Auslegungsspielräume erlaubt.
Dies führt nach dem aktuellen Gesetzestext dazu, dass der
Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung für jedes Jahr
ausgewiesen werden muss. Die Konsequenz: Es liegt ein gravierender
Eingriff in die Gestaltung von europäischen überschußbeteiligten bzw.
mit einem abweichenden Garantiemodell versehenden
Lebensversicherungen vor, der einer Produktregulierung gleichkommt.
Die Produktvielfalt auf dem deutschen Markt würde erheblich
eingeschränkt, was nachteilig für die Verbraucher wäre.

VVG-Reform verstößt gegen EU-Recht

Ein Eingriff in die Produktgestaltung der Anbieter verstößt gegen
geltendes EU-Recht. Denn durch die dritte EU-Richtlinie zum Thema
Lebensversicherung im Jahr 1992 wurde europäischen Versicherern
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zugesichert. Das
bedeutet, dass die Produktregeln des Heimatlandes beibehalten werden
können, ansonsten aber deutsches Vertragsrecht gilt. Die zwingenden
Vorschriften des aktuellen Regierungsentwurfs zur Produktgestaltung
hinsichtlich der zu garantierenden Rückkaufswerte stellen somit einen
unverhältnismäßigen Eingriff in das EU-Recht dar. Die im VVG-Entwurf
geplante rückwirkende Anwendung dieser Reglung auf schon
abgeschlossene Verträge, sowie die vorgeschriebene Verteilung von
Abschlusskosten sind aus EU-rechtlicher Sicht ebenso bedenklich. Dies
belegt auch ein Urteil des EFTA-Gerichtshofs (25.11.2005 - E-1/05),
nach dem zwingende Produktregelungen im Bezug auf den Rückkaufswert
im norwegischen Versicherungsvertragsrecht nicht mit Europarecht
vereinbar sind.

Transparente Kundeninformation statt Produktregulierung

Ein mit Europarecht konformer Lösungsansatz muss daher die
Produktvielfalt zugunsten der Verbraucher erhalten. AILO schlägt
daher umfassende vorvertragliche Informationen über die Vor- und
Nachteile der jeweiligen Produkte vor, die ein wichtiger Schritt zu
mehr Markttransparenz sind. Erforderlich sind Formulierungen, die für
den Verbraucher transparente Informationen hinsichtlich der
Rückkaufswerte enthalten, aber keinesfalls garantierte Rückkaufswerte
festschreiben. Dadurch würde ein direkter Eingriff des Gesetzgebers
in die Gestaltung der Produkte verhindert, aber gleichzeitig eine
transparente Kundeninformation sichergestellt. Die Produktvielfalt in
Deutschland würde somit beibehalten.

Weitere Informationen: www.ailo.org

Originaltext: AILO
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64794
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64794.rss2

Pressekontakt:
Public Affairs PR Agentur GmbH
Britta Schumacher / Andrea Hembes
bs@public-affairs.de / ah@public-affairs.de
Tel. 0221-95 14 41 -46 / -55


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