Reform des Versicherungsvertragsgesetz europarechtswidrig / VVG-Reform könnte die Produktvielfalt zulasten der Verbraucher deutlich verringern
Geschrieben am 05-01-2007 |
Luxemburg (ots) - Die Association of International Life Offices (AILO), eine Interessensvertretung ausländischer Lebensversicherer mit mehr als einer Million Kunden in Deutschland, begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, im Rahmen der Reform des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Transparenz der Produkte zu verbessern. Dies soll den Wettbewerb unter den Versicherern zugunsten der Verbraucher intensivieren. Die in der Regelung geplante Einführung garantierter Rückkaufswerte (§ 169, Abs. 3, Satz 2) ist nach Ansicht von AILO jedoch nicht vereinbar mit der Zielsetzung des Gesetzes und geht sogar durch eine Verringerung der Produktvielfalt zulasten der Verbraucher. Darüber hinaus verstößt die Regelung nach Ansicht von AILO gegen geltendes EU-Recht. Daher setzt sich AILO dafür ein, den Gesetzesentwurf im Interesse der Verbraucher und im Sinne einer europarechtskonformen, für alle Marktteilnehmer fairen und transparenten Regelung der Rückkaufswerte zu überarbeiten.
AILO ist ein Verband internationaler Versicherungsunternehmen und repräsentiert im Neugeschäft der Lebensversicherungen in Deutschland einen Marktanteil von circa 6 Prozent. Zusammen haben die Mitglieder dieses Verbands, mit insgesamt über eine Million Kunden, den derzeit größten Marktanteil im Neugeschäft nach dem Marktführer Allianz (circa 9 Prozent).
Eingriff in die Produktgestaltungsfreiheit von europäischen Anbietern
Der VVG-Entwurf sieht garantierte Rückkaufswerte vor, die sich mit den Produktkonzepten der europäischen Anbieter nicht vereinbaren lassen. Die aktuelle Formulierung zu garantierten Rückkaufswerten des VVG-Entwurfs geben AILO Anlass zur Kritik, da die geplante Neuregelung garantierter Rückkaufwerte Auslegungsspielräume erlaubt. Dies führt nach dem aktuellen Gesetzestext dazu, dass der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung für jedes Jahr ausgewiesen werden muss. Die Konsequenz: Es liegt ein gravierender Eingriff in die Gestaltung von europäischen überschußbeteiligten bzw. mit einem abweichenden Garantiemodell versehenden Lebensversicherungen vor, der einer Produktregulierung gleichkommt. Die Produktvielfalt auf dem deutschen Markt würde erheblich eingeschränkt, was nachteilig für die Verbraucher wäre.
VVG-Reform verstößt gegen EU-Recht
Ein Eingriff in die Produktgestaltung der Anbieter verstößt gegen geltendes EU-Recht. Denn durch die dritte EU-Richtlinie zum Thema Lebensversicherung im Jahr 1992 wurde europäischen Versicherern Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zugesichert. Das bedeutet, dass die Produktregeln des Heimatlandes beibehalten werden können, ansonsten aber deutsches Vertragsrecht gilt. Die zwingenden Vorschriften des aktuellen Regierungsentwurfs zur Produktgestaltung hinsichtlich der zu garantierenden Rückkaufswerte stellen somit einen unverhältnismäßigen Eingriff in das EU-Recht dar. Die im VVG-Entwurf geplante rückwirkende Anwendung dieser Reglung auf schon abgeschlossene Verträge, sowie die vorgeschriebene Verteilung von Abschlusskosten sind aus EU-rechtlicher Sicht ebenso bedenklich. Dies belegt auch ein Urteil des EFTA-Gerichtshofs (25.11.2005 - E-1/05), nach dem zwingende Produktregelungen im Bezug auf den Rückkaufswert im norwegischen Versicherungsvertragsrecht nicht mit Europarecht vereinbar sind.
Transparente Kundeninformation statt Produktregulierung
Ein mit Europarecht konformer Lösungsansatz muss daher die Produktvielfalt zugunsten der Verbraucher erhalten. AILO schlägt daher umfassende vorvertragliche Informationen über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Produkte vor, die ein wichtiger Schritt zu mehr Markttransparenz sind. Erforderlich sind Formulierungen, die für den Verbraucher transparente Informationen hinsichtlich der Rückkaufswerte enthalten, aber keinesfalls garantierte Rückkaufswerte festschreiben. Dadurch würde ein direkter Eingriff des Gesetzgebers in die Gestaltung der Produkte verhindert, aber gleichzeitig eine transparente Kundeninformation sichergestellt. Die Produktvielfalt in Deutschland würde somit beibehalten.
Weitere Informationen: www.ailo.org
Originaltext: AILO Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64794 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64794.rss2
Pressekontakt: Public Affairs PR Agentur GmbH Britta Schumacher / Andrea Hembes bs@public-affairs.de / ah@public-affairs.de Tel. 0221-95 14 41 -46 / -55
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