Appell der Krankenkassen an Ärzte / Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht blockieren / Tests bislang mit positiven Ergebnissen
Geschrieben am 15-05-2007 |
Siegburg (ots) -
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Knappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), Köln
Die Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) fordern anlaesslich des deutschen Aerztetages die aerztlichen Organisationen auf, weiter konstruktiv an der Einfuehrung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen mitzuwirken. Die kuerzlich verabschiedete gemeinsame Erklaerung der Aerzteschaft bezeichneten sie als einen Versuch, Druck auf die Kostentraeger bei den Verhandlungen zur Finanzierung der Erstausstattung der aerztlichen Praxen mit entsprechender Praxishard- und software auszuueben. Aergerlich sei es, dass versucht werde, Aengste bei den Patienten im Hinblick auf die Datensicherheit zu schueren, um damit eigene finanzielle Interessen durchzusetzen. Bei der jetzt laut werdenden Kritik aus den Reihen der Aerzteschaft duerfe zudem nicht vergessen werden, dass die Kassenaerztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesaerztekammer (BAEK) bei allen Entscheidungen rund um die elektronische Gesundheitskarte mit am Tisch gesessen haben. Vereinbart worden sei darueber hinaus, dass die Leistungserbringer fuer die fachliche Konzeption einer elektronischen Patientenakte verantwortlich seien. Dem seien die Leistungserbringer jedoch bislang nicht nachgekommen.
Die Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen und die PKV betonen, dass bei der Einfuehrung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur der Datenschutz die hoechste Prioritaet habe. Deshalb werde der Bundesdatenschutzbeauftragte auch in alle Entscheidungen mit einbezogen. Er habe bisher keine Bedenken, sondern begrueße die sorgfaeltigen Vorbereitungsarbeiten der gematik. Auch das Arzt-Patient-Verhaeltnis werde durch die elektronische Gesundheitskarte nicht gestoert; vielmehr sei es das Ziel, durch aktuell verfuegbare Informationen die Qualitaet der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die PKV betonten, die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen wuerden schrittweise entsprechend den Vorgaben der Rechtsverordnung des Bundesministeriums fuer Gesundheit eingefuehrt. Im ersten Schritt gehe es um die Notfalldaten und das elektronische Rezept, den Nachweis der Berechtigung des Leistungsanspruchs des Versicherten, den medienbruchfreien Transport des elektronischen Rezepts und der Speicherung der Notfalldaten des Versicherten auf der Karte. In den naechsten Jahren muessten weitere Nutzenpotenziale wie der elektronische Arztbrief, die Arzneimitteltherapiesicherheitspruefung und die elektronische Patientenakte erschlossen werden. Die Telematik im Gesundheitswesen sei ein zukunftsgerichtetes Projekt, von dem die beteiligten Akteure zu unterschiedlichen Zeitpunkten profitieren werden. Den Anfang machen dabei die Patientinnen und Patienten, deren Versorgung sich durch die besseren Informationen verbessern wird.
Krankenversicherungen und Leistungserbringer muessten nun in die Zukunft investieren. Auch die Leistungserbringer wuerden langfristig von der Telematik durch die unmittelbare Verfuegbarkeit der Patientendaten und die effizientere Gestaltung der administrativen Betreuung der Patienten profitieren. Eine wesentliche Voraussetzung sei jedoch die online-Anbindung der Aerzte in das gesamte Netz. Nur dadurch koennten die wichtigen Informationen (Versichertenstatus, zustaendige Krankenversicherung, elektronischer Arztbrief etc.) ohne Zeitverzoegerung abgerufen werden und so zum Beispiel Missbrauch der Karte ausgeschlossen werden. Ausschließlich auf der Karte gespeicherte Informationen braechten dagegen keinen zusaetzlichen Nutzen gegenueber der heute verwendeten Krankenversichertenkarte und der Card fuer Privatversicherte.
Die Erfahrungen aus den Testregionen seien bisher weitgehend positiv. Fuer den ersten Test wurde erstmals die neue eGK mit echten Versichertendaten produziert und zum Lesen dieser Daten in der Arztpraxis eingesetzt. Dabei aufgetretene Fehler betrafen nicht die Datensicherheit oder die Prozesse in den Arztpraxen und konnten erkannt und behoben werden, da sie Material und Software betrafen. In den ersten beiden Testregionen Flensburg und Loebau-Zittau zeigte dieser Test hinsichtlich der Ablaufgeschwindigkeit schon zufriedenstellende Ergebnisse, bevor in diesen und weiteren 5 Testregionen weitere Funktionsabschnitte wie der Online-Abgleich dieser Daten mit denen der Krankenversicherung und weitere Anwendungen wie das elektronische Rezept getestet werden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info
Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63905 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63905.rss2
Pressekontakt: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen: Michaela Gottfried, Pressesprecherin, VdAK/AEV Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93 Fax: 0 22 41 / 1 08 - 4 69 E-Mail: presse@vdak-aev.de
Verband der privaten Krankenversicherung e. V.: Ulrike Pott, Pressesprecherin, Buero Berlin Friedrichstraße 191, 10117 Berlin Tel.: 02 21 / 37 662 - 16 Fax: 0 30 / 20 45 89 - 33 E-Mail: ulrike.pott@pkv.de
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