Gehb/Wanderwitz: Versicherungsvertragsrecht sinnvoll reformiert
Geschrieben am 05-07-2007 |
Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz MdB erklären anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts(VVG) im Deutschen Bundestag:
Die Reform des Versicherungsvertragsrechts ist neben der Urheberrechtsnovelle der zweite große Gesetzentwurf aus dem Bereich der Rechtspolitik, der heute im Deutschen Bundestag abgeschlossen werden konnte.
Zwei wichtige rechtspolitische Gesetzgebungsverfahren der Koalition wurden damit abgearbeitet. Mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) liegt ein ausgewogenes Gesetzeswerk vor, das die Interessen aller Beteiligten in Einklang bringt und sowohl den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung wie auch des Europarechts gerecht wird.
Die Union konnte dabei im Gesetzgebungsverfahren in zahlreichen wichtigen Punkten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Hause der Bundesjustizministerin Zypries durchsetzen.
Das VVG wird nun am 1. Januar 2008 in Kraft treten und bietet so allen Betroffenen ausreichend Zeit zur Vorbereitung.
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