Internetportal "Lebensmittelklarheit" darf kein Pranger werden - BLL fordert sachlichen und fachlich korrekten Dialog ein
Geschrieben am 18-07-2011 |
Berlin (ots) - Die Lebensmittelwirtschaft begrüßt, wenn mehr
Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vermittelt werden.
"Lebensmittelklarheit" bedeutet aber, sachlich und fachlich richtig
zu informieren. Daran wird der Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Inhalt und Aktivitäten des neuen
Internetportals "Lebensmittelklarheit" messen, das vom
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) initiiert wurde. "Das Portal muss das geltende
Lebensmittelrecht als Maßstab akzeptieren und darf Lebensmittel nicht
an einen Pranger stellen", fordert BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr.
Matthias Horst. Die Unternehmen stehen selbst in engem Kontakt mit
Verbrauchern und bieten Ihnen eine breite Palette an Informationen
auf der Verpackung, am Telefon und im Internet an, die gern und
intensiv genutzt werden. Deshalb wird die Lebensmittelwirtschaft auch
das mit dem Internetportal verbundene Dialogangebot annehmen und
konstruktiv, aber kritisch begleiten.
"Sachlichkeit ist oberstes Gebot", verlangt Horst: "Wenn der
Informationsteil des Internetportals dieser Anforderung gerecht wird,
kann er einen Beitrag dazu leisten, das Lebensmittel-Wissen der
Verbraucher zu erhöhen. Anders verhält es sich jedoch mit dem
produktbezogenen Bereich, in dem die korrekte Aufmachung und
Kennzeichnung einzelner Lebensmittel als 'gefühlte Täuschung'
gebrandmarkt werden können. Dies hat mit sachlicher
Verbraucheraufklärung nichts zu tun. Niemand darf einen Nachteil
erleiden, der sich an geltendes Recht und damit an die Regeln hält."
Horst weist auf die Gefahr hin, dass die öffentlichkeitswirksame
Zurschaustellung einzelner Lebensmittel wie ein Pranger wirkt, mit
allen negativen und sogar existenzbedrohenden Konsequenzen für
Produkt, Unternehmen und Arbeitsplätze.
Der BLL-Hauptgeschäftsführer betont, dass die Vorschriften für die
Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln gemeinsam von allen
Mitgliedstaaten der EU vereinbart worden seien. Sie gälten für alle
Produkte gleichermaßen: "Die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft
vermarkten ihre Produkte im Einklang mit dem deutschen und
europäischen Recht. Man kann einem sich vollkommen rechtstreu
verhaltenden Unternehmen nicht vorwerfen, es begehe mit der
regelkonformen Aufmachung seiner Waren eine 'Täuschung'". Das sei
nicht nur unfair, sondern stehe auch in Konflikt mit grundlegenden
verfassungsrechtlichen Garantien (Berufsfreiheit, Eigentumsschutz,
Gleichbehandlungsgrundsatz). Selbstverständlich sei die
Lebensmittelwirtschaft stets offen, sich an der Diskussion über die
Verständlichkeit der Kennzeichnung zu beteiligen. Diese könne aber
nicht auf Kosten einzelner Marken und Unternehmen geführt werden.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Der
BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm
gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten
Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und
angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.
Pressekontakt:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Dr. Andrea Moritz
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-126, Fax: +49 30 206143-226
E-Mail: amoritz@bll.de, Internet: www.bll.de
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