Stuttgarter Zeitung: Die Kritik des Innenministers am Verfassungsgericht ist überzogen / Kommentar zu Richterschelte
Geschrieben am 23-04-2013 |
Stuttgart (ots) - Die Gewaltenteilung ist ein tragender Pfeiler
demokratischer Rechtsstaaten. In den politischen Alltag übersetzt,
heißt das: Die Regierung hat sich nicht in die Belange der Gerichte
einzumischen. Umgekehrt gilt das genauso. Nun ist Andreas Voßkuhle,
Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, gelegentlich versucht,
gegen dieses Prinzip zu verstoßen. Er hat wiederholt erkennen lassen,
dass er nichts davon hält, noch einmal ein Verbotsverfahren gegen die
NPD anzustrengen. Solche Kommentare vertragen sich nicht mit seinem
Amt. Wenn politische Instanzen es für opportun erachten, einen
Verbotsantrag zu stellen, dann hat Karlsruhe ein Urteil zu fällen.
Mehr aber auch nicht.
Jetzt fühlt sich auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
höchstrichterlich auf den Schlips getreten. Voßkuhle hat in einem
Interview auf die Frage nach vorschnellen Schlussfolgerungen aus dem
Anschlag von Boston zur Besonnenheit gemahnt. Friedrich darf sich
pauschal angesprochen fühlen. Er und Gleichgesinnte hatten sich mit
eilfertigen Forderungen hervorgetan. Die ministerielle Kritik ist im
Grundsatz zwar verständlich, zielt in diesem speziellen Fall aber ins
Leere. Voßkuhle hatte sich nur sehr allgemein geäußert.
Politikerschelte ist ihm hier kaum anzulasten. Besonnenheit wäre
sowohl Ministern als auch Richtern anzuraten.
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