Deutsche Stiftung Organtransplantation stellt sich neuen Herausforderungen / Neuausrichtung soll Vertrauen in die Organspende fördern
Geschrieben am 24-04-2013 |
Berlin/Frankfurt (ots) - Mit einer stärker öffentlich-rechtlichen
Ausrichtung will die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) das
Vertrauen in die Organspende stärken und sich gleichzeitig neuen
Aufgaben stellen. In der Vergangenheit war die Stiftung, die seit
Juli 2000 für den korrekten Ablauf der Organspende verantwortlich
ist, aufgrund von anonymen Vorwürfen gegen ihre innere Struktur in
die Diskussion geraten. Die neuen Vorstände, Dr. jur. Rainer Hess und
Thomas Biet, haben mit Beginn des Jahres die Aufgabe übernommen, die
DSO neu zu strukturieren und Bund und Länder stärker einzubinden.
Eine wesentliche Veränderung betrifft die neue Ausrichtung des
Stiftungsrates der DSO. Er setzt sich damit mehrheitlich aus
Institutionen zusammen, die entweder öffentlich-rechtlich
strukturiert sind oder als privatrechtlich strukturierte
Organisationen nach dem Transplantationsgesetz mit der Wahrnehmung
öffentlich-rechtlicher Aufgaben beauftragt sind. Dazu gehören die
Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der
GKV-Spitzenverband und die Deutsche Transplantationsgesellschaft.
Zudem erhalten Bund und Länder mit vier von insgesamt zwölf
stimmberechtigten Mitgliedern durch das Bundesministerium für
Gesundheit und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder
maßgeblichen Einfluss auf die Arbeit der DSO. "Die Stiftung als
solche bleibt damit - vorbehaltlich der noch erforderlichen
Genehmigung der Satzung durch die Stiftungsaufsicht -
privatrechtlich, gewährleistet aber die Einbindung der
Stiftungsarbeit in öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen und deren
Einhaltung", erklärt der neue Hauptamtliche DSO-Vorstand für
Restrukturierung, Dr. Rainer Hess. Die Position von transplantierten
Patienten oder Angehörigen von Organspendern wird über zwei
zusätzliche Mitglieder aufgenommen, die kein Stimmrecht, aber ein
Antragsrecht haben.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Neustrukturierung der
DSO ist eine stärkere fachlich-medizinische Ausrichtung des
Fachbeirates. Dieser soll die Einhaltung einheitlicher medizinischer
Standards in der Durchführung der Organspende in allen Regionen
sicherstellen. Hintergrund ist eine einheitliche Umsetzung der
Richtlinien der Bundesärztekammer und die nach dem
Transplantationsgesetz neue Aufgabe der DSO, entsprechende
Verfahrensanweisungen zur Umsetzung der Organspende in den
Krankenhäusern zu erarbeiten. Ein regionaler Fachbeirat kann auf
Wunsch der zuständigen obersten Landesbehörde berufen werden, um die
Kooperationen auf regionaler Ebene zu fördern.
Der Stiftungsratsvorsitzende, Professor Dr. Wolf Otto Bechstein,
sieht die DSO damit für ihre bestehenden und zukünftigen Aufgaben als
Koordinierungsstelle gut aufgestellt. Der in 2012 vom Stiftungsrat
verabschiedete Masterplan zur Weiterentwicklung der DSO sei
inzwischen im Wesentlichen umgesetzt. "Dies zeigt, dass sich die DSO
konsequent ihrer Verantwortung und ihren Herausforderungen stellt.
Damit ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um das Vertrauen in
das sensible wie wichtige Thema Organspende zu stärken."
Gemeinsam für Organspende und Transplantation
Alle Partner im System tragen laut Kaufmännischem DSO-Vorstand
Thomas Biet eine gemeinsame Verantwortung für die 12.000 Patienten
auf der Warteliste. "Leider haben sich die Manipulationen in der
Organverteilung auch negativ auf die Akzeptanz der Organspende in der
Bevölkerung ausgewirkt. Diesen Vorurteilen können wir nur gemeinsam
mit Transparenz und Aufklärung entgegenwirken", erklärt Biet. Auch
wenn nach dem Transplantationsgesetz die Aufgabenbereiche der
Organspende, Verteilung und Organübertragung organisatorisch strikt
getrennt sind, sieht die DSO deshalb die Notwendigkeit, gemeinsam
zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die jede Art von Missbrauch
zukünftig weitgehend ausschließen. Dazu gehört der Aufbau einer
einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung auf der Grundlage
pseudonymisierter Patientendaten. "Über diese qualitative Beurteilung
des Behandlungsverlaufs und der Behandlungsergebnisse ließe sich die
Prozess- und Ergebnisqualität sichern und zukünftig weiter
verbessern", erläutert DSO-Vorstand Hess. Gerade in Anbetracht des
eklatanten Organmangels sei dies ein wichtiger Schritt im Interesse
aller Patienten auf der Warteliste. Die Einführung eines
Transplantationsregisters sei jedoch durch die, in Deutschland
strikte Trennung der Verantwortungsbereiche, erschwert, so Hess. Es
bestehe Konsens darüber, dass ein solches Register notwendig sei, um
die Prozess- und Ergebnisqualität durchgeführter Transplantationen
einschließlich der Nachbehandlung und damit der Überlebenschance
beurteilen zu können. "An der Zuständigkeitsfrage sind schon viele
medizinisch sinnvolle Aktivitäten gescheitert, weil es häufig nicht
um die Sache geht, sondern um das Erstzugriffsrecht auf die Daten",
kritisiert der Jurist. Der DSO-Vorstand empfiehlt deshalb ein solches
Register als Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Organisationen
einzurichten. Eurotransplant und die DSO seien gemeinsam bereit, beim
Aufbau eines solchen Transplantationsregisters für Deutschland
mitzuwirken.
Die Pressemappe zur heutigen Pressekonferenz ist als ZIP auf
unserer Internetseite
http://www.dso.de/infocenter/presse/pressemitteilungen.html abrufbar.
Pressekontakt:
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 677 328 9400 oder -9411, Fax: +49 69 677 328 9409,
E-Mail: presse@dso.de, Internet: www.dso.de
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