Statement der Botschaft der Republik Aserbaidschan in Deutschland zur Pressemitteilung "Aserbaidschan erhöht vor der Wahl Druck auf Journalisten" von Reporter ohne Grenzen
Geschrieben am 07-10-2013 |
Berlin (ots) - Bezüglich der am 4. Oktober 2013 veröffentlichten
Pressemitteilung "Aserbaidschan erhöht vor der Wahl Druck auf
Journalisten" der Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) möchten
wir in Form eines offenen Briefes die Gelegenheit nutzen, um die in
der Mitteilung getroffenen Tatsachenbehauptungen zu kommentieren.
Die sachliche und vorurteilsfreie Berichterstattung ist ein
zentraler Bestandteil der Pressefreiheit. Diese ist in der
Pressemitteilung von ROG leider nicht erkennbar, denn Tatsachen
werden falsch oder verzerrt dargestellt. Im Folgenden möchten wir auf
die wesentlichen Behauptungen näher eingehen:
- In der Meldung wird behauptet, dass aserbaidschanische Medien
kaum über die neun Oppositionskandidaten zur
Präsidentschaftswahl berichteten. Dies entspricht jedoch nicht
der Realität. Alle Kandidaten bzw. ihre Vertreter machen seit
dem 17.09.2013 täglich beim öffentlich-rechtlichen Fernseh- und
Radiosender "Ictimai" Gebrauch von ihren kostenlosen
Auftritt-Möglichkeiten und stellen dort ihre Programme vor. In
nahezu allen Fernseh-, Radio-, Print- und Internetmedien
Aserbaidschans werden Wahlkampfdebatten zwischen den einzelnen
Präsidentschaftskandidaten gesendet. Zudem können tägliche
Fernsehsendungen auf YouTube verfolgt werden.
- Weiterhin heißt es, dem "Wunschkandidaten der Opposition",
Rustam Ibrahimbayov, sei die Registrierung als
Präsidentschaftskandidat verweigert worden. Dies geschah jedoch
lediglich auf Grund seiner doppelten Staatsbürgerschaft. Eine
Kandidatur mit doppelter Staatsbürgerschaft ist in Aserbaidschan
seit jeher verfassungswidrig. Da Herr Ibrahimbayov von Russland
nicht rechtzeitig aus der Staatsbürgerschaft entlassen wurde,
konnte die Wahlkommission ihn aus Verfassungsgründen nicht
zulassen. Der von der Opposition gebildete "Nationale Rat", dem
auch Rustam Ibrahimbayov angehört, hat daraufhin einen weiteren
Präsidentschaftskandidaten nominiert. Jamil Hasanli wurde sofort
von der Zentralen Wahlkommission anerkannt und betreibt, wie die
anderen Kandidaten auch, ungehindert politischen Wahlkampf.
- "Regierungsnahe Medien" sollen für die Veröffentlichung von
Videoaufnahmen aus dem Privatleben von Khadija Ismailova
verantwortlich sein, heißt es weiter. Die Regierung der Republik
Aserbaidschan verurteilt diesen Missbrauch auf das Schärfste und
sieht die Veröffentlichung der Videoaufnahmen als grobe
Verletzung der Privatsphäre. Verantwortlicher Journalismus
sollte sich von solchen Vorgängen distanzieren. Die Regierung
kann jedoch keinesfalls beeinflussen, wie die Medien mit diesen
Aufnahmen umgehen. Genau dies wäre eine erhebliche Verletzung
der Pressefreiheit.
- Die Behauptung, dass der Empfang des von Berlin aus
ausgestrahlten Satelliten- und Internetsenders Meydan TV in
Aserbaidschan gestört werden würde, entspricht nicht den
Tatsachen. Sowohl die Homepage von Meydan TV als auch die
YouTube-Beiträge sind weltweit ungestört zu empfangen. Schon aus
diesem Grund würde es keinen Sinn machen, den Empfang des
Satellitensenders in irgendeiner Form einzuschränken.
- In der Pressemitteilung heißt es, die Regierung würde
kritischeBeobachter aus dem Ausland mit einer auf der
Internetseite des Außenministeriums veröffentlichten "Schwarzen
Liste" fernhalten. Tatsächlich hat das Außenministerium eine
Liste mit unerwünschten Personen veröffentlicht. Diese sind aber
in keiner Weise auf Grund von kritischen Stimmen unerwünscht,
sondern da sie ohne vorherige Genehmigung in ein vom Nachbarland
Armenien völkerrechtswidrig okkupiertes Gebiet gereist sind und
somit eine international anerkannten Grenze verletzt haben. Es
handelt sich folglich ausschließlich um Fälle, in denen die
territoriale Integrität Aserbaidschans missachtet wurde. Die
meisten dieser Menschen haben mit den innenpolitischen Fragen in
Aserbaidschan wenig zu tun. Kritische Beobachter der Wahlen
werden von der Regierung dagegen ausdrücklich begrüßt: So wurden
rund 1.300 internationale Wahlbeobachter aus ca. 90 Ländern,
darunter 336 von der OSZE, 32 vom Europarat und sieben
Mitglieder des Europäischen Parlaments, registriert und es
wurden ihnen kostenfreie Visa erteilt.
- Den aserbaidschanischen Behörden wird zudem vorgeworfen bei
Übergriffen auf Journalisten nicht ernsthaft zu ermitteln. Als
Beispiel wird der Mord an Elmar Huseynov, dem Chefredakteur des
Nachrichtenmagazins Monitor, aufgeführt, der bisher nicht
aufgeklärt werden konnte. Dabei lässt es sich gerade bei
schweren Kriminalverbrechen oft nicht vermeiden, dass die
Aufklärung eine lange Zeit in Anspruch nimmt. Dies ist sicher
kein Zeichen eines fehlenden Willens.
Insgesamt möchte die aserbaidschanische Botschaft in Berlin sowohl
Medien als auch Organisationen wie Reporter ohne Grenzen dazu
auffordern, bei ihrer - gerne auch kritischen - Berichterstattung
sachlich und objektiv vorzugehen und Tatsachenbehauptungen eingehend
zu überprüfen. Gerne bieten wir Ihnen einen offenen Dialog an und
sind jederzeit bereit, umstrittene Fragen zu beantworten und
transparente Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch damit
leisten wir einen Beitrag für einen objektiven, freien Journalismus.
Pressekontakt:
Pressestelle der Botschaft der Republik Aserbaidschan in der
Bundesrepublik Deutschland
Tel: +49 (0)30 219161452
Email: v_gafarov@mfa.gov.az
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