Voßhoff: Entscheidung des EGMR ist hoch problematisch
Geschrieben am 12-05-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Sachen nachträgliche Sicherungsverwahrung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB:
Die Entscheidung des EGMR, einen nach wie vor hochgefährlichen Straftäter wieder in Freiheit zu lassen, ist ein schwerer Rückschlag für eine an der Sicherheit der Bevölkerung orientierte Politik.
Im Januar 1998 hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass eine Sicherungsverwahrung, die zuvor maximal 10 Jahre betragen durfte, künftig auch über diesen Zeitraum hinaus andauern kann. Sexual- und Gewaltstraftäter dürfen seither auf unbegrenzte Zeit in Sicherungsverwahrung behalten werden, solange von ihnen eine hohe Gefahr ausgeht. Das Gesetz sollte nicht nur für neue Fälle gelten, sondern auch diejenigen Verurteilten erfassen, die zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits in Haft waren. Während das Bundesverfassungsgericht diese Regelung als verfassungskonform bewertet hatte, sieht die Große Kammer des EGMR in ihr einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Die Menschen erwarten einen effektiven Schutz vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. Deshalb kann es nicht in Betracht kommen, nunmehr die ca. 70 bundesweit von der Entscheidung potentiell betroffenen hochgefährlichen Sexual- bzw. Gewaltstraftäter pauschal freizulassen.
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich zu Recht darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen des EGMR jeweils nur den konkreten Einzelfall betreffen. Deshalb könne jede neue Fallgestaltung zu einer neuen, abweichenden Bewertung staatlichen Handelns führen. Die EMRK sei dabei nicht nur in Bezug auf die Grundrechte des Verurteilten heranzuziehen, sondern auch bei der Auslegung der aus Verfassungsgründen bestehenden Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor das Leben potentieller Opfer zu stellen und dieses Leben vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren. Deshalb kann die Absicht der Länder, auch in diesen Fällen den Rechtsweg zu erschöpfen, aus bundesrechtlicher Sicht nur begrüßt und unterstützt werden.
Unabhängig davon brauchen wir endlich eine Reform der Sicherungsverwahrung, die gewährleistet, dass kein Sexual- oder Gewaltstraftäter freigelassen wird, so lange noch eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht. Die Union wird sich energisch dafür einsetzen, die notwendigen Schritte für eine solche Regelung in die Wege zu leiten.
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