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Voßhoff: Entscheidung des EGMR ist hoch problematisch

Geschrieben am 12-05-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung der Großen Kammer des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Sachen
nachträgliche Sicherungsverwahrung erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB:

Die Entscheidung des EGMR, einen nach wie vor hochgefährlichen
Straftäter wieder in Freiheit zu lassen, ist ein schwerer Rückschlag
für eine an der Sicherheit der Bevölkerung orientierte Politik.

Im Januar 1998 hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass eine
Sicherungsverwahrung, die zuvor maximal 10 Jahre betragen durfte,
künftig auch über diesen Zeitraum hinaus andauern kann. Sexual- und
Gewaltstraftäter dürfen seither auf unbegrenzte Zeit in
Sicherungsverwahrung behalten werden, solange von ihnen eine hohe
Gefahr ausgeht. Das Gesetz sollte nicht nur für neue Fälle gelten,
sondern auch diejenigen Verurteilten erfassen, die zum Zeitpunkt der
Gesetzesänderung bereits in Haft waren. Während das
Bundesverfassungsgericht diese Regelung als verfassungskonform
bewertet hatte, sieht die Große Kammer des EGMR in ihr einen Verstoß
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Die Menschen erwarten einen effektiven Schutz vor gefährlichen
Sexual- und Gewaltstraftätern. Deshalb kann es nicht in Betracht
kommen, nunmehr die ca. 70 bundesweit von der Entscheidung potentiell
betroffenen hochgefährlichen Sexual- bzw. Gewaltstraftäter pauschal
freizulassen.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich zu Recht darauf hingewiesen,
dass die Entscheidungen des EGMR jeweils nur den konkreten Einzelfall
betreffen. Deshalb könne jede neue Fallgestaltung zu einer neuen,
abweichenden Bewertung staatlichen Handelns führen. Die EMRK sei
dabei nicht nur in Bezug auf die Grundrechte des Verurteilten
heranzuziehen, sondern auch bei der Auslegung der aus
Verfassungsgründen bestehenden Pflicht des Staates, sich schützend
und fördernd vor das Leben potentieller Opfer zu stellen und dieses
Leben vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren.
Deshalb kann die Absicht der Länder, auch in diesen Fällen den
Rechtsweg zu erschöpfen, aus bundesrechtlicher Sicht nur begrüßt und
unterstützt werden.

Unabhängig davon brauchen wir endlich eine Reform der
Sicherungsverwahrung, die gewährleistet, dass kein Sexual- oder
Gewaltstraftäter freigelassen wird, so lange noch eine Gefahr für die
Allgemeinheit von ihm ausgeht. Die Union wird sich energisch dafür
einsetzen, die notwendigen Schritte für eine solche Regelung in die
Wege zu leiten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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