Neue OZ: Kommentar zu Arbeit / Kündigung / BAG / Kassiererin
Geschrieben am 10-06-2010 |
Osnabrück (ots) - Legalen Diebstahl gibt es nicht
Maultaschen, Brotaufstrich, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro:
Dürfen Angestellte entlassen werden, weil sie mit vermeintlichen
Bagatell-Diebstählen ihren Arbeitgeber schädigen? Die Antwort des
Bundesarbeitsgerichtes ist eindeutig: Ja. Die Richter sprechen sich
klar gegen Bagatellgrenzen aus. Das ist auch gut, um jeder Ausrede
nach dem Motto "Aber es war doch nur . . ." den Wind aus den Segeln
zu nehmen. Den legalen Diebstahl gibt es nicht, auch nicht im
Kleinformat.
Mit dem Urteil im Fall der Kassiererin, die fremde Pfandbons
eingelöst hatte, gehen die Bundesrichter aber noch einen Schritt
weiter: Genauso wenig, wie Angestellte am Arbeitsplatz klauen dürfen,
dürfen Arbeitgeber vorschnell zur fristlosen Kündigung greifen, um -
womöglich auch aus anderem Grund - unliebsam gewordene Mitarbeiter
elegant loszuwerden. Im Fall der gewerkschaftlich engagierten
Kassiererin kann dieser Eindruck durchaus entstehen. Insofern haben
die Richter ihren Sinn für Verhältnismäßigkeit bewiesen, wenn sie
grundsätzlich dafür plädieren, im Einzelfall auch mildernde Umstände
zu berücksichtigen.
Für die Kassiererin ist das Urteil ein klarer Sieg.
Nachahmungstäter sollten aber gewarnt sein: Bagatell-Diebstähle
bleiben ein Grund für eine Kündigung - auch wenn Arbeitgeber dieses
Instrument nicht unkontrolliert anwenden dürfen.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
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